Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
die für die Beteiligung an der Sozialwahl nötigen Unterstützungsunterschriften wurden durch den BJV und den DJV am Ende deutlich erreicht. Waidmannsdank an alle Unterstützer, die erste Hürde ist genommen!
 
Ab Anfang Februar verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nun bundesweit an alle Revierinhaber Fragebögen zur Erstellung des sogenannten "Wahlverzeichnisses". Aber Achtung – nur wer den Fragebogen korrekt ausfüllt und innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurückschickt, darf an der Sozialwahl im Mai 2017 teilnehmen! Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber, bei Pächtergemeinschaften alle Pächter und Mitpächter, sowie jeweils deren Ehegatten. Jagdpächter, die keine Angestellten beschäftigen, gehören zur Gruppe der "Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)".
 
Nur wenn sich alle Revierinhaber und deren Ehegatten beteiligen, kann künftig eine Vertretung der Jäger in der Vertreterversammlung der SVLFG erreicht werden. Dadurch erwarten wir mehr Transparenz, eine Diskussion auf Augenhöhe und mehr Einfluss bei allen jagdlich relevanten Fragestellungen.
 
Bitte helfen Sie mit und senden die Fragebögen der SVLFG zur Berechtigung der Teilnahme an der Sozialwahl im Mai 2017 vollständig ausgefüllt und innerhalb der vorgegebenen Frist an die SVLFG zurück.
 
Grundsätzlich halten BJV und DJV natürlich weiterhin an der Forderung fest, die Jagd aus der Pflichtversicherung bei der SVLFG zu entlassen.
 
Für Fragen steht Ihnen auch unsere Landesgeschäftsstelle, Frau Anita Weimann, Tel. 089/990 234 54, gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Liebe Leserinnen und Leser,

mit Beginn des Jahres enden schön langsam die großen jagdlichen Aktivitäten in den Revieren. Es geht nun darum die notwendige Notzeit­fütterung in Betrieb zu halten und eventuell noch den Raben­krähen, Kormoranen und Füchsen nachzu­stellen, wo das angebracht ist. Insgesamt ist es jetzt aber die Ruhe im Revier, die unseren Wildtieren am besten über den Winter hilft. Jetzt ist aber auch die Zeit der großen jagdlichen Veranstal­tungen.

Jahreshauptversammlungen, Empfänge und Messen locken die Jäger und Jagd­interessierte in ganz Bayern an. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um sich über Neuerungen zu informieren und mit den Jägern ins Gespräch zu kommen. Man lernt nie aus.

Im Folgenden finden Sie wieder eine kurze Zusammen­fassung einiger Ereig­nisse und Veranstal­tungen aus dem Kreis des BJV. Viel Spaß beim Lesen und werfen Sie einen Blick auf die Homepage des BJV, wenn Sie mehr wissen möchten.

Thomas Schreder
Pressesprecher im BJV

Änderung bei der Beantragung von Ausgleichszahlungen für kontaminiertes Schwarzwild durch das Bundesverwaltungsamt in Köln

Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt (BVA) in Köln ist nach § 38 Abs. 4 S. 1 Atom­ge­setz (AtG) zu­stän­dig für An­trä­ge auf Aus­gleich­szah­lun­gen nach § 38 Abs. 2 AtG.

Die Verfahrensweise zur Beantragung der Ausgleichszahlungen für kontaminiertes Wildfleisch beim Bundesverwaltungsamt ändert sich zum 01.01.2017 wie folgt: 

Ge­schä­dig­te rei­chen den ausgefüllten An­trag auf Schadensaus­gleich nach § 38 Abs. 2 AtG bei der unteren Jagdbehörde ein. Hierfür stehen neue An­trags­for­mu­la­re zur Ver­fü­gung, welche ab dem 01.04.2022 aus­schließ­lich zu nut­zen sind 

-   Antrag Schadensausgleich.pdf

Ne­ben dem An­trags­for­mu­lar müs­sen fol­gen­de Un­ter­la­gen im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den:
-    Mess­pro­to­koll ei­ner an­er­kann­ten Mess­stel­le mit Da­tum und Er­geb­nis der Mes­sung mit Nach­weis der Un­ter­su­chungs­kos­ten
-    Amt­li­cher Ver­nich­tungs­nach­weis der Ka­te­go­rie 1 (KAT 1) mit Han­dels­pa­pier­num­mer und dem Da­tum des Han­dels­pa­piers.

So­fern hier nur ei­ne Ko­pie vor­ge­legt wer­den kann, er­folgt der Nach­weis in Ver­bin­dung mit der Ori­gi­nal­rech­nung der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft. Bit­te be­ach­ten Sie, dass nach Ar­ti­kel 1 Nr. 3 der Aus­gleich­sricht­li­nie aus­zu­glei­chen­de Scha­dens­fäl­le zu ver­nich­ten sind. Dem­nach kommt nur ein Nach­weis der KAT 1 in Fra­ge. Nur so kann si­cher­ge­stellt wer­den, dass das ver­strahl­te Wild nicht mehr in den Ver­kehr kommt.

Die untere Jagdbehörde prüft die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit der er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen und be­stä­ti­gt die­se mit Un­ter­schrift und Sie­gel. Anschließend er­folgt die Weiterleitung des Antrags an das Bundesverwaltungsamt.
Die wei­te­re Prü­fung und Aus­zah­lung er­folgt durch das Bundesverwaltungsamt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass künftig An­trä­ge, die mit ei­ner äl­te­ren For­mu­lar­ver­si­on ein­ge­reicht wer­den, vom BVA nicht mehr bearbeitet und daher von der unteren Jagdbehörde nicht mehr bestätigt bzw. weiter geleitet werden.

17 Gespanne hatten sich dieses Jahr zur 50igsten Brauchbarkeitsprüfung im September angemeldet. Bis es soweit war standen noch einige Übungstage auf dem Programm. Die Motivation der Hundeführer war von Anfang an hoch und so hatten wir bei der Zwischenprüfung HFL in Juni bis auf 2 Gespanne alle in den ersten und zweiten Preisen. So war es dann auch nicht verwunderlich das im September alle 17 Gespanne souverän die Brauchbarkeitsprüfung bestanden.

Christian Liebsch, Anton Würfel und seine Helfer waren mit dieser Jubiläumsprüfung mehr als zufrieden und freuen sich schon auf den kommenden Vorbereitungslehrgang. Besonders freut es uns wenn wir im Anschluss hören, dass der ein oder andere Hund auf weiteren Prüfungen erfolgreich geführt wurde. Dieses Jahr konnten ein Hund Solms und 2 Hunde die HZP als Suchensieger bestehen. Die Brauchbarkeitsprüfung ist eben ein wichtiger Grundstein in der Jagdhundeausbildung. Besonders möchten wir uns natürlich auch noch bei unseren Richtern für das gewohnt faire richten bedanken.

Mit Waidmannsheil
Marc

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
der Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm teilt uns heute mit, dass seit gestern auch im Landkreis Neu-Ulm ein Aufstallungsgebot für Geflügel gilt.
 
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Amtsblatt auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm unter: http://www.landkreis.neu-ulm.de/de/aktuelles-detail/auch-im-landkreis-neu-ulm-gilt-jetzt-stallpflicht-fuer-gefluegel.html
Weitere Informationen zum Thema finden Sie außerdem auf den Homepages des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und des Friedrich Löffler Institutes (FLI).
 
Bitte melden Sie offensichtlich erkrankte oder tot aufgefundene Wildvögel der Veterinärbehörde.
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender