Die Kreisgruppe Neu-Ulm e.V. im Bayerischen Jagdverband läd ein zur
feierlichen Hubertusfeier
am Samstag, den 4. November um 18 Uhr in der Klosterkirsche in Roggenburg, gestaltet durch die Jagdhornbläsergruppe Neu-Ulm Süd
sowie zur anschließenden
Hubertusfeier
in der Halle des Vereinsheims der Sportfreunde Schießen.
Die Hubertusmesse wid
Dr. rer. nat. Christine Miller
Diplom-Biologin (Univ.), Journalistin und Jägerin an uns richten.
Anschießend Übergabe der Jägerbriefe und Ehrung verdienter Mitglieder.
Wild und Hund Ausgabe 19 2017
Liebe Jägerinnen und Jäger,
das Landratsamt Neu-Ulm – Veterinärwesen – überträgt nun seit wenigen Wochen die Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und die Kennzeichnung des Tierkörpers auf antragstellende Jäger.
Voraussetzung für die Übertragung ist der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen“. Diese Schulung ist nicht zu verwechseln mit der Schulung zur „Kundigen Person“, es handelt sich um eine spezielle Schulung für die Entnahme und Kennzeichnung des Tierkörpers und der Probe.
Die letzte Schulung haben wir am 02.12.2005 durchgeführt. Durch diese lange Zeitspanne ist nunmehr ein entsprechender Schulungsbedarf entstanden, weshalb wir – wie bei der Jahreshauptversammlung angekündigt – eine
Schulung zur Trichinenprobenentnahme und Kennzeichnung des Tierkörpers
am Donnerstag, den 02. November 2017,
um 19:30 Uhr
im Saal des Schützenheimes in Weißenhorn
anbieten. Referentin wird Frau Dr. Susanne Gahr vom Fachbereich Veterinärwesen am Landratsamt Neu-Ulm sein. Frau Dr. Gahr wird zur Schulung entsprechende Antragsformulare mitbringen, mit denen die Übertragung dann beantragt werden kann.
Bestandteil der Schulung ist das Deuten des Teilnehmers auf den Zwerchfellpfeiler, der als Probe verwendet werden muss, an der aufgebrochenen Wildsau. Dieser praktische Teil findet unmittelbar im Anschluss an die Theorie in der Wildkammer des Forstbetriebes Weißenhorn statt. Danach erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebestätigung.
Für die Schulung und die Teilnahmebestätigung des Landratsamtes müssen wir eine Gebühr von € 20,- je Teilnehmer erheben (analog Landesjagdschule).
Zur Vorbereitung der Teilnahmebestätigungen durch das Landratsamt ist eine Anmeldung beim 1. Vorsitzenden, vorzugsweise per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis Mittwoch, den 25.10.2017, zwingend erforderlich. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Zur verbindlichen Anmeldung werden folgende Daten benötigt:
Vollständiger Name und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.
Selbstverständlich können an der Schulung auch Teilnehmer mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Neu-Ulm teilnehmen, Sie sind herzlich eingeladen.
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppen Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Aufgrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Tschechien tagte am 27. Juli 2017 unter Federführung des Bayerischen Jagdverbandes im Otterhaus Bayern in Mauth eine Sondersitzung der Arbeitsgruppe Afrikanische Schweinepest bestehend aus bayerischen Verbandsvertretern, Experten bayerischer und tschechischer Veterinär- und Jagdbehörden sowie Mitgliedern des Böhmisch-Mährischen Jagdverbandes.
Hintergrund
Am 27.06.2017 wurde der Ausbruch der ASP bei zwei Wildschweinen in Tschechien beim internationalen Tierseuchenamt (OIE) gemeldet. Nur wenige Tage später wurde von den tschechischen Behörden die Zahl von 25 toten Tieren mit einem ASP-Befund in der Nähe der Stadt Zlin mitgeteilt. Mit Stand 26.7.2017 ist mittlerweile bei 66 Tieren der ASP -Erreger nachgewiesen worden.
Das Seuchengebiet (ca. 5.000 ha) befindet sich im Osten des Landes, unweit der Grenze zur Slowakei, und damit nur noch ca. 300km von Deutschland entfernt. Zudem nahmen in den letzten Wochen die Ausbrüche bei Hausschweinen in Polen zu. Daher bewertet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland insgesamt als hoch und ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf.
Die Ursache des Ausbruchs in Tschechien ist bisher nach wie vor nicht bekannt. Die tschechischen Behörden arbeiten fieberhaft an der Untersuchung der Eintragsquelle. Höchstwahrscheinlich ist der Ausbruch mit der Reisetätigkeit von Personen (LKW-Verkehr/Jagdtourismus bzw. Trophäenpräparationen) in Zusammenhang zu bringen. Eine Verschleppung durch Wildtiere, insbesondere Wildschweine, von den Ausbruchsherden im Osten (Polen/Ukraine) nach Tschechien, wird als nicht wahrscheinlich angesehen.
Die tschechischen Behörden haben für das Seuchengebiet spezielle Maßnahmen, die Wildschweine und Hausschweine betreffen, angeordnet, aber auch Maßnahmen für die ganze tschechische Republik vorgegeben. Diese Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit Behörden der baltischen Länder erarbeitet, die erfolgreich das ASP-Geschehen zum Stillstand bringen konnten.
So herrscht in dem betroffenen Gebiet im Kreis Zlin ein striktes Jagd- und Fütterungs bzw. Kirrverbot und jedes totgefundene Wildschwein wird von Amtstierärzten vor Ort begutachtet und es werden Proben genommen. Alles Fallwild wird unschädlich beseitigt. Mit einem „Duftzaun“, der seit wenigen Tagen installiert ist, sollen Wildschweinbewegungen in diesem Gebiet verhindert werden.
In einer großzügig ausgewiesenen Gürtel- bzw. Pufferzone, die die Nachbarkreise erfasst, wird dagegen Schwarzwild mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und allen Jagdarten unter Schonzeitaufhebungen scharf bejagt. Für jedes erlegte Stück Schwarzwild wird, je nach Alter und Geschlecht, dem Erleger eine staatliche Prämie bezahlt. Für jedes totgefundene Wildschwein wird ebenfalls eine Prämie ausgezahlt.
Entschädigungszahlungen für die im Seuchengebiet derzeit ruhende landwirtschaftliche Produktion (z.B. nicht abgeerntete(s) Getreide oder Feldfrüchte) werden zur Zeit verhandelt.
In ganz Tschechien sind die Jäger aufgerufen, das Schwarzwild scharf zu bejagen und vor allem beim Auffinden von toten Tieren unverzüglich Meldung zu machen.
Da die Gebühren für die Trichinenuntersuchung in Tschechien bereits vor der „ASP-Situation“ in Gänze vom Staat übernommen wurden, ist die Motivation der tschechischen Jägerschaft, Wildschweine, v.a. auch Frischlinge, intensiv zu bejagen, verständlicherweise hoch.
Der BJV fordert in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male die staatliche Übernahme von anfallenden Gebühren im Zusammenhang mit der Schwarzwildbejagung. Dr. Günther Baumer, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbandes und Amtstierarzt a.D.: „Eine Gebührenfreiheit bei der Trichinenuntersuchung, der Konfiskatentsorgung sowie bei der Verkehrssicherung im Rahmen von revierübergreifenden Drückjagden ist zwingend notwendig, um die Motivation der Jägerinnen und Jäger aufrecht zu erhalten.“ Das BayStMUV kündigt eine Prüfung dieser Forderungen aus gegebenem Anlass an.
Um eine mögliche Einschleppung der Schweineseuche in Deutschland in die Wildschwein- und Nutzschweinpopulation mit verheerenden Folgen für Mensch und Tier zu verhindern, stehen die Veterinärbehörden, Jäger- und Landwirte in engem Austausch miteinander. Das Bayerische Umweltministerium empfiehlt, an bestehenden Sicherheitsvorkehrungen streng festzuhalten. Der Bayerische Jagdverband bestärkt zudem seine Mitglieder bei der Umsetzung des erfolgreichen Maßnahmenpakets zur Regulierung der Wildscheine.
Die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich untersuchen zu lassen. Der BJV appelliert daher an die Jägerinnen und Jäger, in Alarmbereitschaft zu sein und Auffälligkeiten im eigenen Revier unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen.
Nach Informationen des CIC (Internationaler Rat zur Erhaltung der Jagd und des Wildes) finden gegenwärtig in Brüssel Gespräche über Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der ASP statt. Demnach sollen auch Nachtzielgeräte, Abschussprämien und Saufänge zum Gegenstand des Instrumentariums in Seuchengebieten werden. Darüber hinaus wird auch diskutiert, diese Methoden zum Gegenstand prophylaktischer Maßnahmen werden zu lassen.
Aktuelle Meldung vom 1. August 2017: Jetzt hat die Afrikanische Schweinepest auch einen Schweinebestand in Rumänien erfasst. Wie das Internationale Tierseuchenamt in Paris mitteilt, wurde das Virus in einer Hinterhofhaltung mit insgesamt vier Schweinen in Grenznähe zu Ungarn im Nordwesten des Landes nachgewiesen. Es handelt sich hierbei um den ersten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest in Rumänien.
Anbei dürfen wir Ihnen Informationen des BayStMUV zur ASP zur Verfügung stellen. Außerdem erinnern wir noch einmal an die Sicherheitsmaßnahmen aus einer der letzten Kreisgruppen-Infos:
Für das ASP-Virus sind nur Haus- und Wildschweine empfänglich. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Der Erreger der ASP besitzt eine sehr hohe Widerstandsfähigkeit und lange Ansteckungsfähigkeit (Inaktivierung 56°/70min, säurebasierte Desinfektionsmittel wirksam, geringe Deaktivierung durch Fäulnis/UV-Strahlen. Lange Überlebenszeit Blut (> 4 Monate), Schlachtkörper (4°- 8°, 7 Monate), Fleischerzeugnisse (140-400 Tage), mit Blut kontaminierter Erdboden (205 Tage)), was ihn so gefährlich macht.
Übertragen wird das ASP-Virus (in gleicher Weise auch das Virus der Klassischen Schweinepest), durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch durch einen indirekten Übertrag über virusbehaftete Personen, Kleidung, Lebens- und Futtermittel, Schlacht- und Speisereste, Gülle/Mist, Jagdausrüstung oder Trophäen (sog. Vektoren). Bei der ASP kommt insbesondere der Übertragung durch Blut oder mit Blut kontaminierten Gegenständen besondere Bedeutung zu. Unter ungünstigen Bedingungen können die unachtsam entsorgten Reste einer Wurstsemmel ausreichen, um die Seuche einzuschleppen.
Die erkrankten Tiere zeigen in der Regel die folgenden Symptome: Nach ca. 4 Tagen hohes Fieber (Wassernähe zur Kühlung gesucht) , Appetitlosigkeit, die so typischen Blutungen in der Haut und an den inneren Organen und versterben nach 2-10 Tagen (Mortalität nahezu 100 Prozent).
Aber Achtung, die klinische Symptomatik unterscheidet sich nicht von der der Klassischen Schweinepest und anderen schweren Allgemeinerkrankungen. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse in Europa ist jedoch bei Auffälligkeiten im Revier sofort der Verdacht für das Vorliegen der ASP zu äußern (Anzeigepflicht!).
Kurative Maßnahmen bei Haus- und Wildschweinen sind verboten, ebenso herrscht ein Impfverbot.
Rechtsgrundlagen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
- Richtlinie 2002/60/EG des Rates – besondere Vorschriften für die Bekämpfung der ASP (= EU-Basisrechtsakt zu ASP)
- Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
- Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV)
- Schweinepest-Verordnung
- Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der ASP (DringlichkeitsV, ab dem 1.Fall in DE)
- Durchführungsbeschluss der KOM 2014/709/EU (EE, LV, LT, PL), bis 31.12.2018
- Durchführungsbeschluss der KOM 2017/1162/EU (CZ), bis 30.09.2017
Ziele der Schutzmaßnahmen (Prävention) vor einem ASP-Ausbruch in Bayern
- Verhinderung der Einschleppung (Schadensvermeidung) durch Information und Kommunikation zu den Einschleppungswegen / Vektoren (Zielgruppe: Gesamtbevölkerung Tierhalter / Tierärzte / Handel / Transport)
- Früherkennung (Schadenserkennung) durch ein sensibles Frühwarnsystem aus Beobachtung/Meldung/Beprobung (Monitoring), inkl. finanzieller Anreizschaffung bei Wildschweinen (Prüfung läuft derzeit).
Zur Erinnerung: Nach Inkrafttreten der Schweinepest-Monitoring-Verordnung Ende 2016 nur noch Untersuchung von klinisch auffällig erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen; keine Untersuchung mehr von Blutproben klinisch unauffällig erlegter Wildschweine wie bisher.
Das Überwachungsprogramm wird aktuell dahingehend erweitert, dass sämtliche tot aufgefundenen Wildschweine in Bayern untersucht werden sollen. Geschätzte Fallwildstrecke BY (FLI): 428; anzustrebende Stichprobe: 214 (50%).
- Frühwarnsystem aus Beobachtung/Meldung/Beprobung bei HS (Tierhalter/Tierärzte)
- Verhinderung der Weiterverbreitung (Schadensverminderung) durch Biosicherheitsmaßnahmen bei WS (Reduktion mit allen jagdlichen Mitteln/Entsorgung über Sammelstellen; Zielgruppe Jagdausübungsberechtigte/Verwaltungsbehörden) und HS (Absicherung der Betriebe durch Anwendung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen; Zielgruppe: Tierhalter); Biosicherheit entlang der Verkehrswege (Straße/Bahn/Luft)
Was können Jäger vorbeugend tun?
- Kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitorings)
- Möglichst jedes als Fallwild gefundene Stück Schwarzwild zur Untersuchung bringen (Schweiß-, Organ- und Muskelproben, ggf. ganzer Tierkörper)!
- Konsequente Bejagung der Wildscheinpopulation zur Vermeidung hoher Wildschweindichten (revierübergreifende Jagden, verstärkte Frischlingsbejagung)
- Keine Verwendung von Schwarzwild-Aufbruch zur Kirrung und auf dem Luderplatz, sondern ordnungsgemäße Entsorgung
- Bei Auffälligkeiten unverzüglich Jagdbehörde/Veterinäramt informieren!
Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, generell zur Seuchenvorsorge beachten?
- Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (Schweinehaltungshygiene-VO)
• Nicht mit Jagdkleidung oder Ausrüstung sowie mit Jagdhund in den Stall gehen.
• Nach der Jagd Betreten des Stalles erst nach gründlicher Reinigung und Desinfektion.
• Striktes Fernhalten lebender und toter Wildschweine vom Betrieb.
• Bei Wildkammer in Betriebsnähe: Kein Schwarzwild versorgen.
• Kein Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweine-Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen.
Maßnahmen bei Feststellung von ASP ausschließlich bei Wildschweinen
- Einrichtung eines „gefährdeten Bezirkes“ für mindestens 12 Monate
- Festlegung einer „Pufferzone“
- Alle schweinehaltenden Betrieb unter behördlicher Aufsicht
- Tierverbringungen von und auf Betriebe nur mit behördlicher Genehmigung möglich
- Strikte Verhinderung von Kontakten WS-HS, auch indirekt/vektoriell
Im „gefährdeten Bezirk“ (Festlegung risikobasiert, ca. 15 km Mindestradius) gilt:
- Jagdverbot mindestens 21 Tage
- Fallwildsuche / -meldung
- Probennahme
- Einrichtung von Sammelstellen zur unschädlichen Beseitigung von Kadavern
- Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen
- Verbot der Verfütterung von Grünfutter
- Leinenpflicht für Hunde (Ausnahmen für jagdlich geführte Hunde möglich)
In der Pufferzone (zusätzlich ca. 15 km Radius) gilt:
- Reduktion der Wildscheinpopulation (< 90 %) durch geeignete Jagdmethoden (ggfs. mit Ausnahmegenehmigungen)
- Anordnung zu Bergung/Sammlung/Probennahme
- Kontrolle der Freiland- und Auslaufhaltungen (Biosicherheit)
- Verbot der Verfütterung von Grünfutter aus dem gefährdeten Bezirk
- Leinenpflicht für Hunde (Ausnahmen für jagdlich geführte Hunde möglich)
Im Anhang finden Sie ebenfalls einen Artikel zur ASP aus dem aktuellen HessenJäger.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender