Auf einen gut besuchten Infoabend im Oktober fand am vergangenen Sonntag das 1. Junghundetreffen für die Brauchbarkeitsprüfung 2017 statt. Insgesamt konnten wir 9 Hunde mit ihren Führern zum 1. Junghundetreffen begrüßen. Alle hatten die Gelegenheit sich untereinander zu beschnuppern und erste Übungseinheiten in der Gruppe zu machen. Es war ein vielversprechender Start…
Mit Waidmannsheil Marc
Liebe Jägerinnen und Jäger,
1. Wolf im Landkreis Unterallgäu fotografiert
Laut dem Landesamt für Umwelt (LfU) wurde am 08. November 2016 ein Wolf im Landkreis Unterallgäu fotografiert. Das Tier wurde bei einer routinemäßigen Kontrolle auf einer automatischen Kamera entdeckt und dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Auswertung übermittelt.
Das fotografierte Tier weise wolfstypische Merkmale auf, die es von einem Hund eindeutigen unterscheiden. Speichelspuren, die bei einem offensichtlich erbeuteten Reh in der Nähe der Kamera sichergestellt wurden, sollen genetische Klarheit liefern. Erste Ergebnisse werden in den nächsten beiden Wochen erwartet.
Andreas Ruepp, Mitglied im Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes und erster Vorsitzender der BJV-Kreisgruppe Memmingen: „Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Wolf, der südlich von Memmingen fotografiert wurde, um einen einzelziehenden Wolf handelt. Wahrscheinlich ist er im Zuge des einbrechenden Winters weiter in Richtung Norden unterwegs.“
Das bedeutet, dass der Wolf derzeit im Landkreis Neu-Ulm unterwegs sein könnte!
2. Aktuelles zur Vogelgrippe
Nachdem der Vogelgrippe-Virus im Norden Deutschlands nachgewiesen wurde, sind nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Gesundheit in Erlangen am Donnerstag bei zwei toten Reiherenten im Landkreis Lindau der Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt worden. Auch im Münchner Umland, Landkreis Starnberg, wurde am Ufer des Ammersees eine tote Seeschwalbe gefunden – auch hier wurde in den Organen des Tieres Aviäres Influenza Virus-Genom vom Subtyp H5N8 nachgewiesen.
Bundesweites Monitoring und Beprobung von Wasservögeln durch Jägerschaft
Der BJV rief im letzten Jahr zur Unterstützung des AIV-Monitorings auf mit der Bitte, bei der Beprobung von Wasservögeln im Rahmen eines aktiven Monitorings mitzuwirken.
In 2015 war die hochpathogene Form des Virustyp H7N7 bei einem Legehennen-Bestand im Emsland bestätigt und Nachweise von H5N8 bei Wildenten erbracht worden. Da letztere bei augenscheinlich gesunden Wildenten, die im Rahmen der herbstlichen Wasservogeljagd erlegt werden konnten, erbracht wurden, musste davon ausgegangen werden, dass das Virus in der Wildvogelpopulation zirkulieren kann, ohne dass die Vögel erkranken müssen.
So sollten im letzten Jahr vor allem „gesund erlegte“ Vögel in einem sogenannten aktiven Monitoring beprobt und "überprüft" werden.
In diesem Jahr ist die Situation eine andere, es wurden sehr viele Wildvögel im Norden und Süden Deutschlands tot aufgefunden. Das Augenmerk liegt daher vor allem auch auf der Untersuchung von Todfunden.
Dr. Klaus Ottis, Tierarzt, Jäger, Mitglied der Vorstandschaft des Kreisjagdverbandes Erding und seit Jahrzehnten mit der Thematik der Geflügelpest betraut: „Das Monitoring zur Beprobung von Wasservögeln mit festgelegter Proben-Stückzahl ist den bayerischen Landkreisen vom LGL fest vorgeschrieben. Für den Landkreis Erding müssen jährlich elf Proben von erlegten Wildenten zur Untersuchung, Typisierung und gegebenenfalls zur Überprüfung der Pathogenität eingeschickt werden. Die Erdinger Jäger sind von Anfang an an diesem Monitoring-Programm beteiligt. Während der Zeit von September bis Dezember, in der Wildenten bejagt werden, wird das Monitoring durchgeführt. Auch im derzeit aktuellen Ausbruch des H5N8-Viruses bieten wir Jäger unsere Hilfe an.“
Das BayStMUV und das LGL bestärken die Jägerschaft in der Durchführung herbstlicher Wasservogeljagden – Die Jägerschaft wird gebeten, weiterhin Tupferproben zu gewinnen und Todfunde einer Untersuchung zuzuführen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BayStMUV) bestärkt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Jägerschaft in der Durchführung ihrer nun vielerorts geplanten herbstlichen Wasservogeljagden, die in erster Linie zum Zweck der Wildbretgewinnung stattfinden. Eine verstärkte Bejagung rein zum Zweck der Probengewinnung soll jedoch nicht forciert werden. Die Jägerschaft wird bayernweit gebeten, von „lebend“ erlegten Wasservögeln – wie schon gewohnt – Tupferproben zu gewinnen, aber auch Todfunde einer Untersuchung über das Verbringen an die örtlichen Veterinärämter zuzuführen. Besonders beim Kontakt mit Todfunden sind Schutzhandschuhe anzuraten.
Gegen den Einsatz von Jagdhunden bei diesen regulären Wasservogeljagden besteht im Hinblick auf H5N8 derzeit keine Bedenken. Der Kontakt der Hunde mit verendet aufgefundenen bzw. sichtbar kranken Tieren sollte jedoch vorsichtshalber eingeschränkt werden.
Besteht eine Ansteckungsgefahr für Haustiere?
Dr. Klaus Ottis erklärt: „Eine Gefährdung von Haustieren ist derzeit nicht erkennbar. Die Pathogenität, also wie krankheitserregend der Virus ist, ist hier für andere Tiere als Vögel schwer einzustufen.“ Trotzdem wird empfohlen in einem betroffenen Gebiet Katzen nicht aus dem Haus zu lassen und Hunde an der Leine zu führen.
Kann man Wildgefügel bedenkenlos verzehren?
Für den Menschen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefahr, sich zu infizieren. Da Influenzavieren jedoch im allgemeinem als sehr variabel und mutationsfreudig einzustufen sind, sind die üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen, nicht nur im Umgang mit toten Tieren, angeraten.
Wer sich bei der Zubereitung von Geflügel gut die Hände wäscht, muss wegen der Vogelgrippe nicht auf Geflügel verzichten. Selbst ein infiziertes Tier ist essbar. Der Ofen muss nur auf über 70 Grad Celsius erhitzt werden. Das bedeutet, dass für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss. Bei diesen Temperaturen werden die Erreger abgetötet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt zudem weitere Hygienemaßnahmen wie rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen, Verpackungsmaterialien, Auftauwasser und ähnliches sofort entsorgen, Hände mit warmem Wasser und Seife waschen und Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Eier sollten zudem vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind.
Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts
▪ Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben
▪ Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen
▪ Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
▪ Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben
▪ Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
▪ Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring)
▪ Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Nutzgeflügel
▪ Vermeidung des direkten Kontakts von Personen (nur mit Schutzhandschuhen) und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln.
Die Veterinäre des Landratsamtes Neu-Ulm werden bei Bedarf über die Presse weitere Informationen oder Anordnungen bekanntgeben.
3. Verwendung von Halbautomaten
Mit Wirkung vom 10.11.2016 ist die Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft getreten, die die Verwendung von Halbautomaten, die mit nicht mehr als 3 Patronen geladen sind, wieder gestattet. Es kommt künftig auf den Ladezustand an, nicht auf die Ladekapazität der Magazine.
4. Schwabenweite Kormoranvergrämung
Die diesjährigen Termine finden Sie im Anhang. Der Fischereiverband hat seine Mitglieder zur Unterstützung der Jäger aufgerufen. Bitte unterstützen Sie im Gegenzug die Fischereikameraden!
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,
das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems, und der BJV informieren zum Nachweis einer hochpathogenen aviären Influenza vom Typ H5N8 bei Wildvögeln, Stand 9.11.2016
Hintergrund
Am 08.11.2016 wurde in Proben von verendeten Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein der Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza A Viren (HPAIV) des Subtyps H5N8 durch das FLI bestätigt. Über 100 tote Wasservögel, überwiegend Reiherenten, wurden an mehreren Seen rund um Plön gemeldet. Fast zeitgleich kam es zu einem auffälligen Wasservogelsterben am Bodensee in der Schweiz, in Österreich und Deutschland, welches weiterhin anhält. Betroffen sind auch dort überwiegend Reiherenten, außerdem Möwen und andere. Pathologische und virologische Untersuchungen einiger Totfunde bestätigten hier ebenfalls das Vorliegen einer HPAIV H5N8-Infektion.
Ungarn berichtete bereits am 26.10.2016 von einem HPAIV H5N8 Nachweis bei einem verendeten Höckerschwan, und am 02.11.2016 von einem HPAI H5N8-Ausbruch in einem kommerziellen Putenbestand.
Polen meldete am 07.11.2016 den Nachweis von HPAIV H5N8 bei fünf tot gefundenen Wildenten und einer Möwe am Dammschen See in Goleniow, etwa 20 km Luftlinie von der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt gaben die polnischen Behörden den Fund von über 70 toten Enten und Möwen an.
Außerhalb Europas wurde HPAIV H5N8 im Juni 2016 bei gesund erlegten Graureihern, Haubentauchern, Kormoranen, Seeschwalben, Enten und Lachmöwen im Rahmen eines aktiven Wildvogel-Monitorings am See Ubsu-Nur in der Republik Tyva, Russland, nachgewiesen.
Mitte Oktober meldete auch Indien ein massives HPAIV H5N8 Ausbruchsgeschehen mit hohen Mortalitäten sowohl bei Zoo- und Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel.
Einschätzung der Situation
Das simultane Auftreten von HPAIV H5N8 bei verendeten Wasservögeln in fünf europäischen Staaten (Ungarn, Polen, Schweiz, Österreich, Deutschland) lässt mehrere Hypothesen zu, u.a.:
Das Virus ist in der wilden Wasservogelpopulation weit verbreitet. Möglicherweise handelt es sich um eine HPAIV H5N8 Epidemie bei Wildvögeln in Eurasien.
Der Eintrag von HPAIV H5N8 an Bodensee und Plöner See steht in Zusammenhang mit dem Vogelzug. Auffallend häufig sind Reiherenten, aber auch Möwen und vereinzelt Große Brachvögel unter den toten Vögeln. Der Vogelzug ist derzeit, möglicherweise auch durch Frost in Skandinavien und Nord-Russland beschleunigt, in vollem Gange.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und sammelplätzen.
Das FLI rät zu erhöhter Aufmerksamkeit und empfiehlt nachdrücklich, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren. Insbesondere sollte der Kontakt von Wildvögeln zu Nutzgeflügel verhindert werden.
Es gibt Anhaltspunkte für eine Veränderung des Virus. Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt. Jedoch sind verlässliche Aussagen zur Virulenz des Erregers für den Menschen derzeit noch nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte.
Empfehlungen, u.a.:
▪ Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben
▪ Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen
▪ Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
▪ Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben
▪ Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
▪ Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring)
▪ Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Nutzgeflügel
▪ Vermeidung des direkten Kontakts von Personen (nur mit Schutzhandschuhen) und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
Rückblick - Bundesweites Monitoring im vergangenen Jahr
Sicherlich erinnern Sie sich noch an unseren Aufruf zur Unterstützung des AIV-Monitorings im letzten Jahr und die Bitte, bei der Beprobung von Wasservögeln mitzuwirken (im Rahmen eines aktiven Monitorings).
In 2015 war die hochpathogene Form des Virustyp H7N7 bei einem Legehennen-Bestand im Emsland bestätigt und Nachweise von H5N8 bei Wildenten erbracht worden. Da letztere bei augenscheinlich gesunden (klinisch unauffälligen) Wildenten, die im Rahmen der herbstlichen Wasservogeljagd erlegt werden konnten, erbracht wurden, musste davon ausgegangen werden, dass das Virus (v.a. dieses Subtyps) in der Wildvogelpopulation zirkulieren kann, ohne dass die Vögel erkranken müssen.
So sollten im letzten Jahr vor allem „gesund erlegte“ Vögel in einem sogenannten aktiven Monitoring beprobt und "überprüft" werden. Wildvögel gelten als Reservoir aviärer Influenza-Viren (AIV).
Ein bundesweites Beprobungsprogramm in der Wildvogelpopulation sollte den Verbreitungsgrad der Influenzaviren und das daraus resultierende Gefährdungspotential einschätzen helfen. Da zum Infektionsstatus von Zugvögeln in den Herkunftsgebieten vielfach keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ist die verstärkte Beprobung zur Zeit des Vogelzuges vor allem angezeigt.
In diesem Jahr scheint die Situation eine andere zu sein, da sehr viele Wildvögel im Norden und Süden Deutschlands (bisher noch nicht in Mitteldeutschland) tot aufgefunden wurden und sicherlich auch noch werden.
In Kürze wird uns das BayStMUV mitteilen, welche Maßnahmen von der Jägerschaft ergriffen werden können, um sowohl das passive Monitoring- das Einsenden von verendeten Wasservögeln – als auch das aktive Monitoring – Erlegen von Wasservögeln im Rahmen regulärer Jagden und Beprobung dieser mittels Tupfern- zu unterstützen. Die örtlichen Veterinärämter werden dann wieder das benötigte Probenbesteck für die Betupferung ausgeben und auch Vorgaben machen, in welcher Form Todfunde (welche Untersuchungseinrichtungen, Art der Sicherheitsverpackung) einzusenden sind.
Wir bitten Sie noch um etwas Geduld, bevor wir mit einem erneuten Aufruf zur Teilnahme am Monitoring an Sie herantreten werden. Dann haben wir auch Informationen zum Probenumfang, Art der Probennahme etc.
Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Bayerischer Jagdverband
Liebe Jägerinnen und Jäger,
1. Am kommenden Samstag, den 29.10.2016, beginnt unsere Wildwoche mit zahlreichen Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit. Die Jagdhornbläsergruppe Nord hat am vergangenen Sonntag bereits die erste Hubertusmesse in der Evangelischen Kirche in Weißenhorn gestaltet. Folgende Veranstaltungen stehen an:
Samstag, den 29. Oktober 2016
- 9.00 Uhr Wildbretverkauf auf dem Petrusplatz in Neu-Ulm unter dem Motto „Von der Pirsch in die Stadt“
- 9.30 Uhr Auftritt der Jagdhornbläsergruppe Nord
Sonntag, den 30. Oktober 2016
- 10.00 Uhr Messe in der Stadtpfarrkirche Weißenhorn zum Leonhardi-Ritt, gestaltet durch die Jaghornbläsergruppe Süd
Montag, den 31. Oktober 2016
- 17.00 Uhr 6. „Weißenhorner Wildschmankerl“ auf dem Hauptplatz Gunther Kühle (Platzmetzger) und Robert Neumaier (Genuss pur Bürgerstuben), bereiten auf dem Hauptplatz in Weißenhorn vor der Platzmetzgerei „Wilde Schmankerl“ aus heimischem Wild zu. Die Bäckerei Brenner und Anton Hinträger von der Weinstube Hinträger runden das Angebot mit ihren Köstlichkeiten und feinen Tropfen ab. Der Abend wird umrahmt von den Jagdhornbläsergruppen. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
Samstag, den 05. November 2016
- 18.00 Uhr Hubertusmesse in der Katholischen Kirche St. Johann Baptist in Neu-Ulm mit anschließender Hubertusfeier der Jäger in Reutti, gestaltet durch die Jagdhornbläsergruppe Nord
Sonntag, den 06. November 2016
- 10.00 Uhr Hubertusmesse in der Klosterkirche in Roggenburg, gestaltet durch die Jagdhornbläsergruppe Süd Während der Wildwoche treten die Jagdhornbläser in den teilnehmenden Lokalen auf. Alle Beteiligten und Unterstützer würden sich freuen, wenn auch möglichst viele Jägerinnen und Jäger als Besucher an den Veranstaltungen und Messen teilnehmen.
2. Die Studentin Maike Zeller, die an der Universität Leipzig Veterinärmedizin studiert, schreibt im Rahmen Ihres Studiums eine Projektarbeit zu Thema „Verzehrsgewohnheiten von Wildfleisch“. Dazu hat sie mit einer Kommilitonin einen Fragebogen entworfen, der von möglichst vielen Jägern, Köchen und „Normalverbrauchern“ ausgefüllt werden sollte. Je mehr Teilnehmer an der Umfrage teilnehmen, umso repräsentativer ist dann natürlich auch das Ergebnis, das wir nach Auswertung erhalten. Diese Projektarbeit wurde vom Institut für Lebensmittelhygiene ausgeschrieben. Es geht darum herauszufinden, ob und in wie weit sich die Verzehrsgewohnheiten von Wildfleisch in den Gruppen Jäger, Köche und Normalverbraucher unterscheiden und auch auf was hier Wert gelegt wird z.B. in Bezug auf die Zubereitung.
Hier der Link zur Umfrage: https://www.umfrageonline.com/s/wildverzehrsgewohnheiten
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,
wir bitten noch einmal dringend um Ihre Unterstützung!!!
Im Mai 2017 stehen die Sozialwahlen an. Dabei wird es eine Liste „Jagd“ geben, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen. Damit sich BJV und DJV daran beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 1.000 sogenannte Unterstützerunterschriften gesammelt werden. Derzeit liegen wir leider noch weit unter dieser Zahl, es verlässt sich wohl jeder auf den anderen. Bitte fühlen Sie sich daher nun persönlich angesprochen! Da die Frist zur Einreichung der Vorschlagsliste kurzfristig abläuft, wurden die Kreisgruppen aufgerufen, jetzt dringend zu reagieren und nachzubessern! Die Jagdverbände laufen sonst Gefahr, sich ordentlich zu blamieren!
Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber (und deren Ehepartner), die Beiträge an die SVLFG entrichten.
Bitte beachten:
Die notwendigen Unterlagen finden Sie im Anhang. Ehe Sie die Unterlagen ausfüllen, beachten Sie bitte unbedingt die in der Anlage beigefügten Hinweise. Alle Unterlagen sowie die vollständig formulierten Hinweise finden Sie zum Herunterladen auch auf der Homepage des Bayerischen Jagdverbandes www.jagd-bayern.de Die Unterstützerliste und die Erklärung zur Wahlberechtigung müssen mit Originalunterschrift eingereicht werden. Sie finden im Anhang auch ein Muster, wie die Unterstützerliste auszufüllen ist.
Ferner müssen Sie Ihren Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft in Kopie beifügen (genügt 1 x für alle Pächter bzw. Mitpächter und deren Ehegatten).
Hinweis:
Sie erklären mit Ihrer Unterschrift, dass Ihnen die vollständige Vorschlagsliste vorlag. Aus Datenschutzgründen wurde die Liste mit vollständigen Anschriften nicht ins Internet eingestellt. Sie können diese vollständige
Vorschlagsliste beim 1. Vorsitzenden einsehen. Für Fragen stehe ich oder auch Frau Anita Weimann, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 089 – 990 234 54, gerne zur Verfügung.
Bitte übergeben oder senden Sie mir die Unterstützerliste, die Erklärung zur Wahlberechtigung und die Kopie des Beitragsbescheides bis zum 25.10.2016 zu. Wir reichen die Unterstützungslisten unserer Kreisgruppe dann gesammelt ein.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
- Erklaerung zur Wahlberechtigung
- Muster Sozialwahl
- Hinweise von DJV und BJV
- Formular Anlage Unterstützerliste