Liebe Jägerinnen und Jäger,
 

1. Wolf im Landkreis Unterallgäu fotografiert

Laut dem Landesamt für Umwelt (LfU) wurde am 08. November 2016 ein Wolf im Landkreis Unterallgäu fotografiert. Das Tier wurde bei einer routinemäßigen Kontrolle auf einer automatischen Kamera entdeckt und dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Auswertung übermittelt.
Das fotografierte Tier weise wolfstypische Merkmale auf, die es von einem Hund eindeutigen unterscheiden. Speichelspuren, die bei einem offensichtlich erbeuteten Reh in der Nähe der Kamera sichergestellt wurden, sollen genetische Klarheit liefern. Erste Ergebnisse werden in den nächsten beiden Wochen erwartet.
Andreas Ruepp, Mitglied im Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes und erster Vorsitzender der BJV-Kreisgruppe Memmingen: „Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Wolf, der südlich von Memmingen fotografiert wurde, um einen einzelziehenden Wolf handelt. Wahrscheinlich ist er im Zuge des einbrechenden Winters weiter in Richtung Norden unterwegs.“
Das bedeutet, dass der Wolf derzeit im Landkreis Neu-Ulm unterwegs sein könnte!
 

2. Aktuelles zur Vogelgrippe

Nachdem der Vogelgrippe-Virus im Norden Deutschlands nachgewiesen wurde, sind nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Gesundheit in Erlangen am Donnerstag bei zwei toten Reiherenten im Landkreis Lindau der Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt worden. Auch im Münchner Umland, Landkreis Starnberg, wurde am Ufer des Ammersees eine tote Seeschwalbe gefunden – auch hier wurde in den Organen des Tieres Aviäres Influenza Virus-Genom vom Subtyp H5N8 nachgewiesen.

Bundesweites Monitoring und Beprobung von Wasservögeln durch Jägerschaft
Der BJV rief im letzten Jahr zur Unterstützung des AIV-Monitorings auf mit der Bitte, bei der Beprobung von Wasservögeln im Rahmen eines aktiven Monitorings mitzuwirken.

In 2015 war die hochpathogene Form des Virustyp H7N7 bei einem Legehennen-Bestand im Emsland bestätigt und Nachweise von H5N8 bei Wildenten erbracht worden. Da letztere bei augenscheinlich gesunden Wildenten, die im Rahmen der herbstlichen Wasservogeljagd erlegt werden konnten, erbracht wurden, musste davon ausgegangen werden, dass das Virus in der Wildvogelpopulation zirkulieren kann, ohne dass die Vögel erkranken müssen.
So sollten im letzten Jahr vor allem „gesund erlegte“ Vögel in einem sogenannten aktiven Monitoring beprobt und "überprüft" werden.
In diesem Jahr ist die Situation eine andere, es wurden sehr viele Wildvögel im Norden und Süden Deutschlands tot aufgefunden. Das Augenmerk liegt daher vor allem auch auf der Untersuchung von Todfunden.

Dr. Klaus Ottis, Tierarzt, Jäger, Mitglied der Vorstandschaft des Kreisjagdverbandes Erding und seit Jahrzehnten mit der Thematik der Geflügelpest betraut: „Das Monitoring zur Beprobung von Wasservögeln mit festgelegter Proben-Stückzahl ist den bayerischen Landkreisen vom LGL fest vorgeschrieben. Für den Landkreis Erding müssen jährlich elf Proben von erlegten Wildenten zur Untersuchung, Typisierung und gegebenenfalls zur Überprüfung der Pathogenität eingeschickt werden. Die Erdinger Jäger sind von Anfang an an diesem Monitoring-Programm beteiligt. Während der Zeit von September bis Dezember, in der Wildenten bejagt werden, wird das Monitoring durchgeführt. Auch im derzeit aktuellen Ausbruch des H5N8-Viruses bieten wir Jäger unsere Hilfe an.“

Das BayStMUV und das LGL bestärken die Jägerschaft in der Durchführung herbstlicher Wasservogeljagden – Die Jägerschaft wird gebeten, weiterhin Tupferproben zu gewinnen und Todfunde einer Untersuchung zuzuführen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BayStMUV) bestärkt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Jägerschaft in der Durchführung ihrer nun vielerorts geplanten herbstlichen Wasservogeljagden, die in erster Linie zum Zweck der Wildbretgewinnung stattfinden. Eine verstärkte Bejagung rein zum Zweck der Probengewinnung soll jedoch nicht forciert werden. Die Jägerschaft wird bayernweit gebeten, von „lebend“ erlegten Wasservögeln – wie schon gewohnt – Tupferproben zu gewinnen, aber auch Todfunde einer Untersuchung über das Verbringen an die örtlichen Veterinärämter zuzuführen. Besonders beim Kontakt mit Todfunden sind Schutzhandschuhe anzuraten.

Gegen den Einsatz von Jagdhunden bei diesen regulären Wasservogeljagden besteht im Hinblick auf H5N8 derzeit keine Bedenken. Der Kontakt der Hunde mit verendet aufgefundenen bzw. sichtbar kranken Tieren sollte jedoch vorsichtshalber eingeschränkt werden.
Besteht eine Ansteckungsgefahr für Haustiere?
Dr. Klaus Ottis erklärt: „Eine Gefährdung von Haustieren ist derzeit nicht erkennbar. Die Pathogenität, also wie krankheitserregend der Virus ist, ist hier für andere Tiere als Vögel schwer einzustufen.“ Trotzdem wird empfohlen in einem betroffenen Gebiet Katzen nicht aus dem Haus zu lassen und Hunde an der Leine zu führen.

Kann man Wildgefügel bedenkenlos verzehren?
Für den Menschen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefahr, sich zu infizieren. Da Influenzavieren jedoch im allgemeinem als sehr variabel und mutationsfreudig einzustufen sind, sind die üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen, nicht nur im Umgang mit toten Tieren, angeraten.
Wer sich bei der Zubereitung von Geflügel gut die Hände wäscht, muss wegen der Vogelgrippe nicht auf Geflügel verzichten. Selbst ein infiziertes Tier ist essbar. Der Ofen muss nur auf über 70 Grad Celsius erhitzt werden. Das bedeutet, dass für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss. Bei diesen Temperaturen werden die Erreger abgetötet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt zudem weitere Hygienemaßnahmen wie rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen, Verpackungsmaterialien, Auftauwasser und ähnliches sofort entsorgen, Hände mit warmem Wasser und Seife waschen und Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Eier sollten zudem vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind.
 
Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts
▪ Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben
▪ Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen
▪ Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
▪ Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben
▪ Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
▪ Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring)
▪ Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Nutzgeflügel
▪ Vermeidung des direkten Kontakts von Personen (nur mit Schutzhandschuhen) und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln.
 
Die Veterinäre des Landratsamtes Neu-Ulm werden bei Bedarf über die Presse weitere Informationen oder Anordnungen bekanntgeben.
 

3. Verwendung von Halbautomaten

Mit Wirkung vom 10.11.2016 ist die Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft getreten, die die Verwendung von Halbautomaten, die mit nicht mehr als 3 Patronen geladen sind, wieder gestattet. Es kommt künftig auf den Ladezustand an, nicht auf die Ladekapazität der Magazine.
 

4. Schwabenweite Kormoranvergrämung

Die diesjährigen Termine finden Sie im Anhang. Der Fischereiverband hat seine Mitglieder zur Unterstützung der Jäger aufgerufen. Bitte unterstützen Sie im Gegenzug die Fischereikameraden!
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Kormoranabschüsse 2015/2016

Kormorantermine an Fischereivereine

LMS Halbautomaten BJagdG