Liebe Jägerinnen und Jäger,
soeben ist noch das heutige Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Auswirkungen auf die Jagd durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig seit gestern, 16.12.2020) eingetroffen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Briefwahl des Präsidenten und des Präsidiums des Bayerischen Jagdverbandes ist abgeschlossen und hat heute Abend folgendes Ergebnis ergeben:
Der neue Präsident ist Ernst Weidenbusch, MdL.
Erster Vize-Präsident ist Eberhard Freiherr von Gemmingen-Hornberg (unser Ehrengast der Hubertusfeier 2018 in Vöhringen).
Weitere Vize-Präsidenten sind Staatssekretär Roland Weigert und Sebastian Ziegler
Landesschatzmeisterin ist die Steuerberaterin Julia Wiese, Landesjustiziarin ist Dr. Diane Schrems-Scherbarth.
Beisitzer sind Robert Pollner und Markus Landsmann.
Mit dieser Wahl geht eine lange und über weite Strecken schwer zu ertragende Phase vorüber und wir erhoffen uns einen geeinten Verband, der mit neuer und ganzer Kraft die Anliegen der Jäger und des Wildes in Bayern vertreten wird. Diese Erwartung durfte ich der neuen Führung unseres Verbandes nach meiner Gratulation mit auf den Weg geben und unsere Unterstützung hierzu versichern.
Mit Waidmannheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,
folgende Information wurde heute Abend durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Ausübung der Jagd ab heute, 09.12.2020, während der Gültigkeit der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht:
Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. stellen als Bewegung an der frischen Luft einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar. Allerdings ist dies ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Jeder Jäger muss dafür Sorge tragen, dass jagdliche Handlungen insbesondere „nach dem Schuss“ (bspw. Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung, Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder Abgabe von Wildbret) nach diesen Vorgaben zur Personenanzahl erfolgen.
Bei einem Inzidenzwert von über 200 sind die Regelungen zur Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe der § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis h der 10. BayIfSMV vor. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der 10. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung.
Wird die Jagd außerhalb Bayerns in einem Risikogebiet (Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) nach der aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) über die Einstufung als Risikogebiet ausgeübt, so sind bei der Rückreise in den Freistaat Bayern die Regelungen der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass in der EQV die Regelung zum „kleinen Grenzverkehr“ entfallen ist, so dass keine Ausnahme von der Einreisequarantäne mehr für Personen besteht, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen.
Bei einem Inzidenzwert von über 200 sind die Regelungen zur Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe der § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis h der 10. BayIfSMV vor. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der 10. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung.
Wird die Jagd außerhalb Bayerns in einem Risikogebiet (Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) nach der aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) über die Einstufung als Risikogebiet ausgeübt, so sind bei der Rückreise in den Freistaat Bayern die Regelungen der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass in der EQV die Regelung zum „kleinen Grenzverkehr“ entfallen ist, so dass keine Ausnahme von der Einreisequarantäne mehr für Personen besteht, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen.
Vom 23.-26.12.2020 gilt vorübergehend eine Höchstzahl von 10 Personen.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Kolleginnen und
Kollegen Vorsitzende und
Mitglieder des Jagdverbandes Bayern
und an alle Jäger, die sich nicht als "Wild-Killer" verdingen wollen!
BJV Team Zukunft hat Euch alle über das BJagdG 2020 informiert.
Wir alle müssen handeln und wir müssen unsere Interessen lautstark vertreten.
Deshalb unterstützt bitte die Briefaktion an die Bundestagsabgeordneten in Berlin und es schadet sicher nicht, wenn wir den Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Staatsregierung in Bayern unsere Interessen vortragen. Im Netz findet Ihr alle Namen und Adressen.
Eine Vorlage habt Ihr von Hr. Weidenbusch und seinen Mitstreitern erhalten.
Die BJV KG Neumarkt wird die anhängende Veröffentlichung ins Netz unter BJV-Neumarkt.de auf der Startseite einsetzen.
In den Anlagen findet Ihr Vorlagen für Eueren Internetauftritt.
Je mehr Kreisgruppen mitmachen und diese Vorlage oder eigene Anzeigen ins Netz stellen und die Öffentlichkeit als auch ihre Mitglieder informieren und zum "Brief-Widerspruch" auffordern, desto besser wird es für die Belange der Jagd und der Jäger sein.
Mitmachen und aufstehen, das ist das Gebot der Stunde!
Sagt unseren Politikern, dass wir in Deutschland annähernd vierhunderttausend wahlberechtigte Jäger sind (in Bayern immerhin um die achtzigtausend).
Und wir haben Familien und Freunde. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt.
Danke allen Mitstreitern
Mit freundlichen Grüßen
Lothar J. Sagerer
Vorsitzender
BJV Kreisgruppe Neumarkt i.d.OPf.
im Jagdverband Bayern e.V.
Liebe Jägerinnen und Jäger,
die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist nun veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass für den November nun auch sämtliche Schieß-Veranstaltungen im Schützenheim in Weißenhorn, beginnend mit dem Keilerschießen am morgigen Montag, den 02.11.2020, abgesagt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender