Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
aufgrund einiger rechtlicher Unschärfen und Unklarheiten, so z. B. beim Einsatz künstlicher Lichtquellen und Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles bei der Vewendung von Nachtsichttechnik, sowie einer abweichenden Beurteilung durch das BKA, haben die beiden Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 10.08.2020 ein weiteres gemeinsames Schreiben erlassen, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.
 
Dieses Schreiben senden wir Ihnen anbei. Bitte beachten Sie diese Regelungen im Detail!
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Liebe Jägerinnen und Jäger,

gerne senden wir Ihnen nachfolgende Information der Waffenbehörde am Landratsamt Neu-Ulm.

Mit Waidmannsheil!

Bayerischer Jagdverband e. V.

Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.

Christian Liebsch

Information der Waffenbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm

Zum 01.09.2020 tritt das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vollständig in Kraft. Dies bedeutet für alle Waffenbesitzer unter anderem auch, dass Sie für den Kauf und Verkauf von Waffen sowie für Reparaturen Ihrer Waffen beim Büchsenmacher bzw. Händler eine sog. NWR-ID benötigen, da diese Aktionen ab dem 01.09.2020 im Nationalen Waffenregister meldepflichtig sind.

Ihre NWR-ID erhalten Sie von unserer Waffenbehörde. Da sie nur für die o.g. Transaktionen notwendig ist, muss nicht jeder Waffenbesitzer am 01.09.2020 zwingend im Besitz dieser NWR-ID sein.

Waffenbesitzer, die derzeit eine Ein- oder Austragung vornehmen lassen, erhalten das Datenblatt mit ihrer NWR-ID automatisch zusammen mit ihrer Waffenbesitzkarte übersandt.

Alle anderen Waffenbesitzer bitten wir, die NWR-ID bei Bedarf schriftlich oder per E-Mail (nicht telefonisch!) bei unserer Waffenbehörde anzufordern (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationen zu weiteren Änderungen im Waffenrecht, welche zum 01.09.2020 in Kraft treten, finden Sie in Kürze außerdem auf unserer Homepage unter www.landkreis.neu-ulm.deunter dem Suchwort „Waffen-und Sprengstoffrecht“.

1. Vorsitzender

Liebe Jägerinnen und Jäger, 

im Anhang senden wir Ihnen ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur "Zulässigkeit von Bewegungsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie" und zum "Jagdlichen Einsatz von Ansitzeinrichtungen auf Fahrzeugen", mit der Bitte um Beachtung.
 
Mit freundlichen Grüßen 
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
das Bayerische Staatsministerium hat mit heutigem Schreiben mitgeteilt, dass in Zeiten der Corona-Pandemie aufgrund der weiterhin bestehenden infektionsschutzrechtlichen Maßgaben und des hohen Anteils an Jägerinnen und Jägern, die der sog. Corona-Risikogruppe angehören, keine Notwendigkeit besteht, die im Frühjahr 2020 abgesagten Hegeschauen nachzuholen.
In Absprache mit der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt Neu-Ulm, der die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben der Hegeschau obliegt, wird für das Jagdjahr 2019/2020 im Landkreis Neu-Ulm daher keine Hegeschau mehr stattfinden.
 
Wie, wann und in welcher Form eine Jahreshauptversammlung stattfinden wird, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Wir werden Sie dazu gesondert informieren.
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
1. Die Schießanlagen können teilweise und unter Beachtung von Auflagen wieder geöffnet werden.
 
Das bedeutet, dass ab kommenden Sonntag, den 31.05.2020, die Tontauben-Anlage in Unterroth wieder geöffnet ist. Ab diesem Datum finden die Schießen wieder gemäß Terminkalender statt.
 
Auf der Kugel-Schießanlage in Weißenhorn kann an den Sonntagen im Juni, von 09:30 - 12:00 Uhr, auf den 50- und 100-m-Ständen wieder geschossen werden. Da nicht mehr als 5 Personen (incl. Aufsicht) auf dem Schießstand sein dürfen, wird eine telefonische Anmeldung zu den Schießzeiten empfohlen.
 
Bitte beachten Sie auf allen Ständen unbedingt die im Anhang genannten Auflagen!
 
2. Die weiteren Veranstaltungen, wie das Freundschafts-Schießen am 05.06.2020 und das Sommerschießen am 03.07.2020 müssen abgesagt werden!
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender