Liebe Jägerinnen und Jäger,
gerne senden wir Ihnen nachfolgende Information der Waffenbehörde am Landratsamt Neu-Ulm.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
Information der Waffenbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm
Zum 01.09.2020 tritt das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vollständig in Kraft. Dies bedeutet für alle Waffenbesitzer unter anderem auch, dass Sie für den Kauf und Verkauf von Waffen sowie für Reparaturen Ihrer Waffen beim Büchsenmacher bzw. Händler eine sog. NWR-ID benötigen, da diese Aktionen ab dem 01.09.2020 im Nationalen Waffenregister meldepflichtig sind.
Ihre NWR-ID erhalten Sie von unserer Waffenbehörde. Da sie nur für die o.g. Transaktionen notwendig ist, muss nicht jeder Waffenbesitzer am 01.09.2020 zwingend im Besitz dieser NWR-ID sein.
Waffenbesitzer, die derzeit eine Ein- oder Austragung vornehmen lassen, erhalten das Datenblatt mit ihrer NWR-ID automatisch zusammen mit ihrer Waffenbesitzkarte übersandt.
Alle anderen Waffenbesitzer bitten wir, die NWR-ID bei Bedarf schriftlich oder per E-Mail (nicht telefonisch!) bei unserer Waffenbehörde anzufordern (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen zu weiteren Änderungen im Waffenrecht, welche zum 01.09.2020 in Kraft treten, finden Sie in Kürze außerdem auf unserer Homepage unter www.landkreis.neu-ulm.deunter dem Suchwort „Waffen-und Sprengstoffrecht“.
1. Vorsitzender
Liebe Jägerinnen und Jäger,