Liebe Jägerinnen und Jäger,
aufgrund einiger rechtlicher Unschärfen und Unklarheiten, so z. B. beim Einsatz künstlicher Lichtquellen und Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles bei der Vewendung von Nachtsichttechnik, sowie einer abweichenden Beurteilung durch das BKA, haben die beiden Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 10.08.2020 ein weiteres gemeinsames Schreiben erlassen, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.
Dieses Schreiben senden wir Ihnen anbei. Bitte beachten Sie diese Regelungen im Detail!
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender