Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
1. Nachsuche
 
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat heute nach Intervention des BJV auf seiner Seite www.wildtierportal.bayern.de folgendes veröffentlicht:
 
„Die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild, die dem Versorgen und der Vermeidung von unnötigem Leid der Tiere dient, ist allerdings unter Zuhilfenahme einer weiteren Person sowie unter Einhalten der Mindestabstände zulässig. Damit wird dem Tierschutz und den Unfallverhütungsvorschriften Rechnung getragen. Ein „nettes Zusammenkommen“ von weiteren Personen darf keinesfalls stattfinden.“
 
Das bedeutet, dass zur Nachsuche ein Nachsuchenführer gerufen werden darf, der nicht im eigenen Haushalt lebt, also z.B. unsere regulären Nachsuchenführer.
 
 
2. Aufwandsentschädigung für Schwarzwild – Bitte keine alten Formulare verwenden!
 
Bitte haben Sie noch etwas Geduld! Noch gibt es keine Entscheidung über die Abwicklung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse und auch noch keine aktuellen Formulare. Bitte verwenden Sie keine alten Formulare, sie werden vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nicht anerkannt. Das LGL hat leider noch immer keine Rückmeldung gegeben, wie die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse im Jagdjahr 2019/2020 ablaufen soll. Der BJV hat sich rechtzeitig  wieder als Auszahlungsstelle beworben. Ob wir den Zuschlag erhalten, ist noch immer nicht entschieden.
 
Erst wenn diese Entscheidung über die Auszahlungsstelle gefallen ist, bekommen wir die Informationen über die Abwicklung der Aufwandsentschädigung und die notwendigen Formulare. Erst dann können die Anträge eingereicht werden.  Es ist also noch etwas Geduld notwendig. 
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender