Liebe Jägerinnen und Jäger,
das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems, und der BJV informieren zum Nachweis einer hochpathogenen aviären Influenza vom Typ H5N8 bei Wildvögeln, Stand 9.11.2016
Hintergrund
Am 08.11.2016 wurde in Proben von verendeten Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein der Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza A Viren (HPAIV) des Subtyps H5N8 durch das FLI bestätigt. Über 100 tote Wasservögel, überwiegend Reiherenten, wurden an mehreren Seen rund um Plön gemeldet. Fast zeitgleich kam es zu einem auffälligen Wasservogelsterben am Bodensee in der Schweiz, in Österreich und Deutschland, welches weiterhin anhält. Betroffen sind auch dort überwiegend Reiherenten, außerdem Möwen und andere. Pathologische und virologische Untersuchungen einiger Totfunde bestätigten hier ebenfalls das Vorliegen einer HPAIV H5N8-Infektion.
Ungarn berichtete bereits am 26.10.2016 von einem HPAIV H5N8 Nachweis bei einem verendeten Höckerschwan, und am 02.11.2016 von einem HPAI H5N8-Ausbruch in einem kommerziellen Putenbestand.
Polen meldete am 07.11.2016 den Nachweis von HPAIV H5N8 bei fünf tot gefundenen Wildenten und einer Möwe am Dammschen See in Goleniow, etwa 20 km Luftlinie von der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt gaben die polnischen Behörden den Fund von über 70 toten Enten und Möwen an.
Außerhalb Europas wurde HPAIV H5N8 im Juni 2016 bei gesund erlegten Graureihern, Haubentauchern, Kormoranen, Seeschwalben, Enten und Lachmöwen im Rahmen eines aktiven Wildvogel-Monitorings am See Ubsu-Nur in der Republik Tyva, Russland, nachgewiesen.
Mitte Oktober meldete auch Indien ein massives HPAIV H5N8 Ausbruchsgeschehen mit hohen Mortalitäten sowohl bei Zoo- und Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel.
Einschätzung der Situation
Das simultane Auftreten von HPAIV H5N8 bei verendeten Wasservögeln in fünf europäischen Staaten (Ungarn, Polen, Schweiz, Österreich, Deutschland) lässt mehrere Hypothesen zu, u.a.:
Das Virus ist in der wilden Wasservogelpopulation weit verbreitet. Möglicherweise handelt es sich um eine HPAIV H5N8 Epidemie bei Wildvögeln in Eurasien.
Der Eintrag von HPAIV H5N8 an Bodensee und Plöner See steht in Zusammenhang mit dem Vogelzug. Auffallend häufig sind Reiherenten, aber auch Möwen und vereinzelt Große Brachvögel unter den toten Vögeln. Der Vogelzug ist derzeit, möglicherweise auch durch Frost in Skandinavien und Nord-Russland beschleunigt, in vollem Gange.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und sammelplätzen.
Das FLI rät zu erhöhter Aufmerksamkeit und empfiehlt nachdrücklich, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren. Insbesondere sollte der Kontakt von Wildvögeln zu Nutzgeflügel verhindert werden.
Es gibt Anhaltspunkte für eine Veränderung des Virus. Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt. Jedoch sind verlässliche Aussagen zur Virulenz des Erregers für den Menschen derzeit noch nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte.
Empfehlungen, u.a.:
▪ Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben
▪ Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen
▪ Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
▪ Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben
▪ Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
▪ Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring)
▪ Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Nutzgeflügel
▪ Vermeidung des direkten Kontakts von Personen (nur mit Schutzhandschuhen) und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
Rückblick - Bundesweites Monitoring im vergangenen Jahr
Sicherlich erinnern Sie sich noch an unseren Aufruf zur Unterstützung des AIV-Monitorings im letzten Jahr und die Bitte, bei der Beprobung von Wasservögeln mitzuwirken (im Rahmen eines aktiven Monitorings).
In 2015 war die hochpathogene Form des Virustyp H7N7 bei einem Legehennen-Bestand im Emsland bestätigt und Nachweise von H5N8 bei Wildenten erbracht worden. Da letztere bei augenscheinlich gesunden (klinisch unauffälligen) Wildenten, die im Rahmen der herbstlichen Wasservogeljagd erlegt werden konnten, erbracht wurden, musste davon ausgegangen werden, dass das Virus (v.a. dieses Subtyps) in der Wildvogelpopulation zirkulieren kann, ohne dass die Vögel erkranken müssen.
So sollten im letzten Jahr vor allem „gesund erlegte“ Vögel in einem sogenannten aktiven Monitoring beprobt und "überprüft" werden. Wildvögel gelten als Reservoir aviärer Influenza-Viren (AIV).
Ein bundesweites Beprobungsprogramm in der Wildvogelpopulation sollte den Verbreitungsgrad der Influenzaviren und das daraus resultierende Gefährdungspotential einschätzen helfen. Da zum Infektionsstatus von Zugvögeln in den Herkunftsgebieten vielfach keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ist die verstärkte Beprobung zur Zeit des Vogelzuges vor allem angezeigt.
In diesem Jahr scheint die Situation eine andere zu sein, da sehr viele Wildvögel im Norden und Süden Deutschlands (bisher noch nicht in Mitteldeutschland) tot aufgefunden wurden und sicherlich auch noch werden.
In Kürze wird uns das BayStMUV mitteilen, welche Maßnahmen von der Jägerschaft ergriffen werden können, um sowohl das passive Monitoring- das Einsenden von verendeten Wasservögeln – als auch das aktive Monitoring – Erlegen von Wasservögeln im Rahmen regulärer Jagden und Beprobung dieser mittels Tupfern- zu unterstützen. Die örtlichen Veterinärämter werden dann wieder das benötigte Probenbesteck für die Betupferung ausgeben und auch Vorgaben machen, in welcher Form Todfunde (welche Untersuchungseinrichtungen, Art der Sicherheitsverpackung) einzusenden sind.
Wir bitten Sie noch um etwas Geduld, bevor wir mit einem erneuten Aufruf zur Teilnahme am Monitoring an Sie herantreten werden. Dann haben wir auch Informationen zum Probenumfang, Art der Probennahme etc.
Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Bayerischer Jagdverband