Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
bei Unterfahlheim ist an einem verendeten Hasen erneut die Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen worden. Hierbei handelt es sich um eine meldepflichtige Tierkrankheit. Aus diesem Anlass bitten wir dringend, folgende Hinweise des Veterinäramtes am Landratsamt Neu-Ulm zu beachten. Bitte verteilen Sie diese Information unbedingt an alle Jäger in Ihren Revieren, vor allem an die, die keine Email-Adresse in unserem Verteiler registriert haben:
 

Auftreten der Hasenpest im Landkreis Neu-Ulm

Erneut wurde bei einem, bei Unterfahlheim tot aufgefundenem Feldhasen der Erreger der Hasenpest nachgewiesen. Bei dem Erreger handelt es sich um Francisella tularensis, ein gramnegatives, nicht sporenbildendes Bakterium. Trotzdem ist der Erreger in der Umwelt - insbesondere bei niedrigen Temperaturen -  sehr widerstandsfähig. Bei der Hasenpest (auch als Tularämie bezeichnet) handelt es sich um eine auch auf andere Wildtiere und den Menschen übertragbare Erkrankung. Die Zoonose tritt bundesweit sporadisch auf.

Als Jäger haben Sie regelmäßigen Kontakt zu Wildtieren. Aus diesem Grund beachten Sie bitte folgende Hinweise zu den möglichen Infektionswegen:

Eine Infektion erfolgt insbesondere durch:

  • Kontakt der Haut, oder Schleimhäute mit infektiösem Tiermaterial (z. B. bei der Verarbeitung infizierter Tiere)
  • Infektion der Augen durch Kontakt mit kontaminierten Händen
  • Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, infiziertem Fleisch
  • Inhalation von kontaminiertem Staub oder Aerosolen

Bitte beachten Sie beim Umgang mit erlegtem Wild oder beim Auffinden von toten Wildtierkörpern die geschilderten Infektionswege. Insbesondere sollten Sie beim Abbalgen unbedingt Handschuhe tragen. Kommt es beim Abbalgen oder bei der Bergung von Wildtierkörpern zu einer Aerosolentwicklung empfehlen wir dringend, eine Atemschutzmaske und eine Schutzbrille zu tragen. Die Beachtung von Regeln der Haushalts- und Händehygiene betrachten wir bei jagdlich ausgebildetem Personal als selbstverständlich.

Da beim Abbalgen von infizierten Tieren oder bei der Bergung von infizierten Kadavern durch Staubentwicklung auch Oberbekleidung kontaminiert werden kann, vermeiden Sie bitte unbedingt ein Ausziehen von Kleidungsstücken über den Kopf. Hierbei bestünde die Gefahr einer Infektion über die Mund-, Nasen-, und insbesondere Augenschleimhäute. Bei den oben beschriebenen Tätigkeiten ist konsequent nach jeder Benutzung die Oberbekleidung zu waschen.

Soweit bei Ihnen trotz Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen in zeitlichem Zusammenhang mit den oben beschriebenen Tätigkeiten (nach circa 3 bis 5 Tagen) grippeähnliche Symptome auftreten, suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren Sie den behandelnden Arzt über das Auftreten der Tularämie in unserer Raumschaft.

Um zu verhindern, dass infiziertes Fleisch von Feldhasen in Verkehr gelangt, bitten wir um besonders aufmerksame Ansprache des zu erlegenden Wildes. Verhaltensauffällig erlegte Hasen, oder auffällig untersuchte Tierkörper sind als tierisches Nebenprodukt dem Naturkreislauf zu entnehmen und rechtmäßig zu entsorgen.

Tot aufgefundene Feldhasen können Sie entweder über die eingerichteten Sammelstellen für Fuchskadaver zur Entsorgung bringen, oder über den Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm zur Untersuchung zu stellen. Hierbei sind insbesondere aufgefundene Kadaver aus dem südlichen Landkreis zur Diagnosesicherung von Interesse.

Der Veterinärdienst bittet um konsequente Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen um sowohl jede Selbstgefährdung als auch insbesondere Gefährdungen der Verbraucher durch unerkannt infiziertes Fleisch auf ein Minimum zu reduzieren.  

Nähere Informationen sind auch auf den Internetseiten des Robert Koch Institutes oder dem Friedrich Löffler Institut abrufbar.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0731/7040-6105 zur Verfügung. 

Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Liebe Jägerinnen und Jäger,

 
die Jagdgenossenschaft Steinheim hat uns über die anstehende Neuverpachtung ihres Gemeinschaftsjagdrevieres informiert, da der bisherige Pächter den Vertrag nicht verlängern möchte, und darum gebeten, die Mitglieder unserer Kreisgruppe zu informieren.
 
Weitere Informationen finden Sie im Anhang.
 
Mit Waidmannsheil!
 
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
im Bayerischen Jagdverband e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
 
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DAS REH: TIER DES JAHRES 2019

Reh Winter1

KG Vergleich KRU NU GZ 2018