Wir planen hier keine umfangreichen Kampagnen, wollen aber einen sachten und sinnvollen Einstieg in diese Welt angehen.
Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.
So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Wir sagen Ihnen, was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt.
Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd
Mit dem neuen Waffenrecht in Deutschland wurde aus waffenrechtlicher Sicht der Besitz und der Einsatz der Nachtsichttechnik für Jagdscheininhaber erlaubt. Das Jagdrecht aber verbietet den Einsatz. In Bayern kann die Untere Jagdbehörde durch eine Einzelanordnung aus besonderen Gründen dieses Verbot einschränken und den Einsatz von Nachtsichttechnik ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild zulassen. Vielerorts erlassen die Landratsämter statt vieler Einzelanordnungen auch eine Allgemeinverfügung. Dazu stellen sich immer wieder Fragen, jetzt gibt es für Bayern eine klare Antwort der Bayerischen Staatsregierung.
Bayerischer Jagdverband e. V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: 089 / 990 234 0
Fax: 089 / 990 234 37
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!