Zum 01.09.2020 tritt das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vollständig in Kraft. Dies bedeutet für alle Waffenbesitzer unter anderem auch, dass Sie für den Kauf und Verkauf von Waffen sowie für Reparaturen Ihrer Waffen beim Büchsenmacher bzw. Händler eine sog. NWR-ID benötigen, da diese Aktionen ab dem 01.09.2020 im Nationalen Waffenregister meldepflichtig sind.

Ihre NWR-ID erhalten Sie von unserer Waffenbehörde. Da sie nur für die o.g. Transaktionen notwendig ist, muss nicht jeder Waffenbesitzer am 01.09.2020 zwingend im Besitz dieser NWR-ID sein.

Waffenbesitzer, die derzeit eine Ein- oder Austragung vornehmen lassen, erhalten das Datenblatt mit ihrer NWR-ID automatisch zusammen mit ihrer Waffenbesitzkarte übersandt.

Alle anderen Waffenbesitzer bitten wir, die NWR-ID bei Bedarf schriftlich oder per E-Mail (nicht telefonisch!) bei unserer Waffenbehörde anzufordern (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationen zu weiteren Änderungen im Waffenrecht, welche zum 01.09.2020 in Kraft treten, finden Sie in Kürze außerdem auf unserer Homepage unter www.landkreis.neu-ulm.deunter dem Suchwort „Waffen-und Sprengstoffrecht“.

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
Gesellschaft und Politik haben entschieden und durch die Änderung des Waffengesetzes Jägern den Umgang mit Nachtzieltechnik (Dual-Use-Geräte) für die Bejagung ausschließlich des Schwarzwildes ermöglicht. Dies erfolgte nicht nur in Reaktion auf immer weiter steigende Schwarzwildbestände, die mit entsprechenden Wildschäden einhergehen, sondern vor allem auch aufgrund der erwarteten Afrikanischen Schweinepest. Der Jägerschaft wird hier eine besondere Bedeutung zugemessen, verbunden mit einer Erwartungshaltung, die auch in den Prämien für die Erlegung zum Ausdruck kommt. 
 
Darüber hinaus wurde das Waffengesetz dahingehend geändert, dass Jäger ohne weiteren Nachweis eines Bedürfnisses Schalldämpfer für Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung zur befugten Jagdausübung und zum Übungsschießen führen, anbringen und damit schießen dürfen. 
 
Für beide Themenbereiche waren verschiedene Varianten der Genehmigungsverfahren durch die Unteren Jagdbehörden möglich.
 
Es freut uns, dass wir in engem und sachlich-konstruktiven Austausch mit unserem Landratsamt Neu-Ulm eine unbürokratische und für uns Jäger kostenneutrale Lösung für das Genehmigungsverfahren erreichen konnten. Im heutigen Amtsblatt des Landkreises werden die anhängenden Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die am morgigen Samstag in Kraft treten.
 
Aufgrund dieser Allgemeinverfügungen darf die erlaubte Nachtzieltechnik ab morgen, Samstag, den 30.05.2020, ohne gesonderten Einzelantrag für die Bejagung ausschließlich des Schwarzwildes im Landkreis Neu-Ulm eingesetzt werden.
Ferner dürfen per weiterer Allgemeinverfügung auch Schalldämpfer für die genannten Waffen ohne separaten Antrag verwendet werden. Ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte nach dem Erwerb bleibt aber weiterhin erforderlich! Insofern werden Schalldämpfer nach wie vor wie Waffen behandelt! Bitte beachten Sie dies auch bei der Aufbewahrung und dem Transport! 
 
Bitte beachten Sie den Wortlaut der beiden Allgemeinverfügungen.
 
Wir bedanken uns bei der Unteren Jagdbehörde, Frau Anneliese Maisch, und bei unserem Landrat, Thorsten Freudenberger, dass sich das Landratsamt Neu-Ulm für diese unbürokratische Vorgehensweise entschieden hat und für die dadurch zum Ausdruck kommende Unterstützung der Jägerschaft! 
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

 

Liebe Jägerinnen und Jäger, die Abwicklung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und nicht-führenden Bachen im Jagdjahr 2019/2020 ist nun geklärt und Anträge können gestellt werden. Die Revierinhaber haben die dazu erforderlichen Bestätigungen der Streckenliste von der Unteren Jagdbehörde zwischenzeitlich erhalten. Im Anhang senden wir Ihnen noch das benötigte neue Antragsformular. Dieses finden Sie in Kürze auch auf unserer Homepage zum Herunterladen.

Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
nach einer heutigen Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ist die genetische Analyse des am 15.04.2020 nach einem Verkehrsunfall tot aufgefundenen Wolfes in unserem Landkreis nun abgeschlossen.
Die junge Wölfin konnte dem Rudel im Veldensteiner Forst (zwischen Nürnberg und Bayreuth) zugeordnet werden (Wurf 2019) und befand sich offenbar auf der Abwanderung nach Süden.
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender