Zum 01.09.2020 tritt das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vollständig in Kraft. Dies bedeutet für alle Waffenbesitzer unter anderem auch, dass Sie für den Kauf und Verkauf von Waffen sowie für Reparaturen Ihrer Waffen beim Büchsenmacher bzw. Händler eine sog. NWR-ID benötigen, da diese Aktionen ab dem 01.09.2020 im Nationalen Waffenregister meldepflichtig sind.
Ihre NWR-ID erhalten Sie von unserer Waffenbehörde. Da sie nur für die o.g. Transaktionen notwendig ist, muss nicht jeder Waffenbesitzer am 01.09.2020 zwingend im Besitz dieser NWR-ID sein.
Waffenbesitzer, die derzeit eine Ein- oder Austragung vornehmen lassen, erhalten das Datenblatt mit ihrer NWR-ID automatisch zusammen mit ihrer Waffenbesitzkarte übersandt.
Alle anderen Waffenbesitzer bitten wir, die NWR-ID bei Bedarf schriftlich oder per E-Mail (nicht telefonisch!) bei unserer Waffenbehörde anzufordern (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen zu weiteren Änderungen im Waffenrecht, welche zum 01.09.2020 in Kraft treten, finden Sie in Kürze außerdem auf unserer Homepage unter www.landkreis.neu-ulm.deunter dem Suchwort „Waffen-und Sprengstoffrecht“.
Liebe Jägerinnen und Jäger, die Abwicklung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und nicht-führenden Bachen im Jagdjahr 2019/2020 ist nun geklärt und Anträge können gestellt werden. Die Revierinhaber haben die dazu erforderlichen Bestätigungen der Streckenliste von der Unteren Jagdbehörde zwischenzeitlich erhalten. Im Anhang senden wir Ihnen noch das benötigte neue Antragsformular. Dieses finden Sie in Kürze auch auf unserer Homepage zum Herunterladen.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender