Liebe Jägerinnen und Jäger, die Abwicklung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und nicht-führenden Bachen im Jagdjahr 2019/2020 ist nun geklärt und Anträge können gestellt werden. Die Revierinhaber haben die dazu erforderlichen Bestätigungen der Streckenliste von der Unteren Jagdbehörde zwischenzeitlich erhalten. Im Anhang senden wir Ihnen noch das benötigte neue Antragsformular. Dieses finden Sie in Kürze auch auf unserer Homepage zum Herunterladen.

Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender