Unser Hundekurs 2018 ist ausgebucht. Für dieses Jahr sind keine weiteren Anmeldungen mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Kreisgruppe Neu-Ulm e.V.

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
im folgenden informieren wir Sie gern über die
 
Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen im Jagdjahr 2017/2018 für die Jagdstrecke vom 19.12.2017 bis 31.03.2018
 
Die Bestandsregulierung von Wildschweinen durch eine  intensive Bejagung ist eine Möglichkeit, der Verbreitung von Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen. Der Fokus liegt in „Friedenszeiten“ auf Maßnahmen der Prävention. 
 
Um das bisherige Engagement der Jäger zu würdigen, aber auch als Anreiz, die Schwarzwildjagd auch weiterhin unermüdlich durchzuführen, hat die Bayerische Staatsregierung am 19. Dezember auf Vorschlag des BJV eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für jeden erlegten Frischling, für Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, auf den Weg gebracht. Ziel war es, ein rechtlich nachvollziehbares und transparentes Verfahren zu etablieren, dessen Aufwand sowohl für den Antragsteller als auch für die bearbeitenden Stellen angemessen und vertretbar ist.
 
Das Verfahren soll mit folgendem Zeitplan durchgeführt werden: 19.12.2017 – 31.03.2018
 
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Jagdausübungsberechtigten (JAB) erfolgt über den Bayerischen Jagdverband (BJV).
 
So erhalten Sie die Aufwandsentschädigung: 
 
Die Jagdausübungsberechtigten tragen ihre Abschüsse in die Streckenliste ein.
Laden Sie sich bitte den Antrag für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung von der BJV-Homepage herunter und füllen sie ihn sorgfältig aus. Sie finden den Antrag auch im Anhang.
 
01.04.2018 -10.04.2018
Die Jagdausübungsberechtigten legen ihre Streckenliste 1 des Jagdjahrs 2017/2018 der Unteren Jagdbehörde vor.
Die Unteren Jagdbehörden bestätigen den Erhalt. Von der bestätigten und kontrollierten Streckenliste wird eine Kopie angefertigt. Der Jagdausübungsberechtigte erhält eine Kopie. Fügen Sie die Kopie Ihrer Streckenliste unbedingt dem Antrag bei.
 
01.04.2018 – 15.05.2018
Die Jagdausübungsberechtigten senden den Erstattungsantrag2 mit Eigenerklärung (siehe Anlage) und mit der Kopie der von der Unteren Jagdbehörde bestätigten Streckenliste dem Bayerischen Jagdverband (BJV) zu: BJV-Geschäftsstelle- Buchhaltung, Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen.
Der BJV überprüft die eingegangenen Erstattungsanträge auf Vollständigkeit und Plausibilität, d.h. auch auf Übereinstimmung mit den Angaben der Streckenliste, und leitet diese an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Einsichtnahme weiter. Der BJV überweist die Einzelbeträge an die Jagdausübungsberechtigten anhand der geprüften und vorliegenden Erstattungsanträge.  
 
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist nicht ableitbar und kann nicht für Mitarbeiter/Bedienstete der Bayerischen Staatsforsten in Ausübung ihres Dienstgeschäftes gewährt werden.
 
Für welche erlegten Stücke gibt es eine Aufwandsentschädigung? 
 
- für Frischlinge, männlich und weiblich 
- für weibliche Überläufer 
- für Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind.
Beantragen können Sie zunächst nur für Tiere, die zwischen dem 19. Dezember 2017 und dem 31. März 2018 erlegt wurden. 
 
Eine Fortführung dieses „Anreizsystems“ für das Jagdjahr 2018/19  ist in Planung. Wir informieren Sie zu gegebener Zeit. 
 
Vielen Dank für Ihr Engagement! 
 
1 Die jährliche Jagdstrecke ist der unteren Jagdbehörde bis zum 10. April eines jeden Jahres durch Vorlage der Streckenliste anzuzeigen (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 BayJG, § 16 Abs. 2 AVBayJG). Für Dam-,Gams-, Schwarz- und Rehwild gilt die Vorlage der Streckenliste gleichzeitig als schriftliche Abschussmeldung im Sinn des Art. 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayJG. Die Kontrolle des Abschusses erfolgt nach Ende des Jagdjahres durch Vergleich der eingereichten Streckenliste mit dem Abschussplan.
 
2 Im Antrag sind die Abschüsse in den Zeiträumen 19.12. - 31.12.2017 und 01.01. - 31.03.2018 getrennt anzugeben. Die Abschüsse ab 01.01.2018 sind kofinanzierungsfähig und müssen vom StMUV der EU-Kommission vorgelegt und  nachgewiesen werden.
 
 
Ergänzende Info zur Fortführung des Monitorings auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Jahr 2018  - ASP-Monitoring Wildschwein
 
Aus einem Schreiben des StMUV:
 
Mit den ersten Fällen von ASP bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik im Juni 2017 ist das Risiko einer Einschleppung nach Bayern gestiegen. Das seit 2014 vom LGL durchgeführte ASP-Monitoring bei Wildschweinen wurde daher insbesondere um Untersuchungen von verendeten und krank erlegten Wildschweinen erweitert. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Untersuchung von gefallenen Wildschweinen und Unfallschwarzwild gelegt. Damit konnte/kann die Wirksamkeit und Aussagekraft des Monitorings deutlich erhöht werden.
 
Ein solches Monitoring ist von großem staatlichen Interesse, weil es geeignet ist, als Frühwarnsystem im Seuchenfalle zur Schadensbegrenzung und damit zur Einsparung von staatlichen Mitteln (Entschädigungszahlungen) beizutragen. 
Seit Bereitstellung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € für die Beprobung von gefallenem Schwarzwild durch Jäger ab Oktober 2017 wurde ein deutlicher Anstieg der Untersuchungszahlen auf 112 Wildschweine im Jahr 2017 erreicht. Alle Untersuchungen erbrachten ein negatives Ergebnis! 
 
Da die Seuchenlage nach wie vor bedrohlich ist, besteht weiterhin Bedarf, das Monitoring als Frühwarnsystem mit einer Aufwandsentschädigung zu fördern. Die Auszahlung an die Jagdausübungsberechtigten erfolgt in bewährter Weise über die Geschäftsstelle des Bayerischen Jagdverbandes in Feldkirchen. 
Informationen zum ASP-Monitoring Wildschwein waren bereits in einem der letzten Infobriefe enthalten, den Antrag zur Auszahlung der 20 Euro für Totfunde finden Sie aber auch auf der Homepage des BJV.
Im Anhang sehen Sie zudem eine Broschüre von FLI und DJV: ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

An der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sind nicht die Schweine schuld, sondern wir Menschen. Ein Gespräch mit dem Wildökologen Sven Herzog über fehlgeleiteten politischen Aktionismus.

irreführende Propaganda.pdf

Der Vereinsanzeiger 2018 kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Der Vereinsanzeiger 2019 kann hier als PDF heruntergeladen werden.