Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
der Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm teilt uns heute mit, dass seit gestern auch im Landkreis Neu-Ulm ein Aufstallungsgebot für Geflügel gilt.
 
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Amtsblatt auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm unter: http://www.landkreis.neu-ulm.de/de/aktuelles-detail/auch-im-landkreis-neu-ulm-gilt-jetzt-stallpflicht-fuer-gefluegel.html
Weitere Informationen zum Thema finden Sie außerdem auf den Homepages des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und des Friedrich Löffler Institutes (FLI).
 
Bitte melden Sie offensichtlich erkrankte oder tot aufgefundene Wildvögel der Veterinärbehörde.
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender