Liebe Jägerinnen und Jäger,
die für die Beteiligung an der Sozialwahl nötigen Unterstützungsunterschriften wurden durch den BJV und den DJV am Ende deutlich erreicht. Waidmannsdank an alle Unterstützer, die erste Hürde ist genommen!
Ab Anfang Februar verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nun bundesweit an alle Revierinhaber Fragebögen zur Erstellung des sogenannten "Wahlverzeichnisses". Aber Achtung – nur wer den Fragebogen korrekt ausfüllt und innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurückschickt, darf an der Sozialwahl im Mai 2017 teilnehmen! Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber, bei Pächtergemeinschaften alle Pächter und Mitpächter, sowie jeweils deren Ehegatten. Jagdpächter, die keine Angestellten beschäftigen, gehören zur Gruppe der "Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)".
Nur wenn sich alle Revierinhaber und deren Ehegatten beteiligen, kann künftig eine Vertretung der Jäger in der Vertreterversammlung der SVLFG erreicht werden. Dadurch erwarten wir mehr Transparenz, eine Diskussion auf Augenhöhe und mehr Einfluss bei allen jagdlich relevanten Fragestellungen.
Bitte helfen Sie mit und senden die Fragebögen der SVLFG zur Berechtigung der Teilnahme an der Sozialwahl im Mai 2017 vollständig ausgefüllt und innerhalb der vorgegebenen Frist an die SVLFG zurück.
Grundsätzlich halten BJV und DJV natürlich weiterhin an der Forderung fest, die Jagd aus der Pflichtversicherung bei der SVLFG zu entlassen.
Für Fragen steht Ihnen auch unsere Landesgeschäftsstelle, Frau Anita Weimann, Tel. 089/990 234 54, gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender