Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 neu konzipiert und an das europäische Recht angepasst (§ 2 b Umsatzsteuergesetz). Demnach besteht ab dem 01.01.2017 auch für Jagdgenossenschaften bei der Verpachtung von Jagden eine Umsatzsteuerpflicht in Höhe von 19 %!
Die Jagdgenossenschaft kann allerdings gegenüber dem Finanzamt eine "Optionserklärung" zur Anwendung der bisherigen Umsatzsteuerregelung abgeben. Diese Optionserklärung der Jagdgenossenschaft ist spätestens bis zum 31.12.2016 abzugeben, andernfalls beginnt die Umsatzsteuerpflicht zum 01.01.2017 (!). Die Optionserklärung kann ferner nur für Leistungen vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 abgegeben werden. Spätestens am 01.01.2021 greift dann die Umsatzsteuerpflicht auf jeden Fall!
 
Ich habe unseren Verband um eine umgehende Stellungnahme gebeten und sende Ihnen im Anhang eine Bewertung des Rechtsausschusses. Es scheint geboten, unter Kenntnis dieser Bewertung, mit dem Jagdvorstand frühzeitig in Kontakt zu treten.
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

 

Stellungnahme des Rechtsausschusses