Die Kreisgruppe konnte dank Fördermitteln aus der Jagdabgabe einen kompletten, beidseitigen Verkehrszeichensatz mit Verkehrszeichensatz kleinGeschwindigkeitstrichter beschaffen, wie er den maßgeblichen Vorschriften entspricht (siehe auch Kreisgruppen-Info vom 19.01.14). Der Verkehrszeichensatz ist nun eingetroffen und kann über den 1. Vorsitzenden ausgeliehen werden. Hinweise zum Aufstellen, einen Verkehrszeichenplan und den erforderlichen Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung finden Sie unter "Informationen" - "Rund um die Schwarzwildbejagung". Das Aufstellen darf nur durch geschulte Jäger (Verkehrssicherungspflicht bei Treib- und Drückjagden) erfolgen. Einfache Verkehrszeichen "Achtung Treibjagd" stehen unseren Mitgliedern ebenfalls leihweise zur Verfügung.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit Waidmannsheil!
Christian Liebsch

Verkehrszeichen Treibjagd

"Bäuerliche Landwirtschaft" - wohin führt der Weg?

Hubert Krimbacher - Biolandwirt und leidenschaftlicher Kämpfer für den ökologischen Landbau zeichnet ein düsteres Bild.

Seiner Ansicht nach wird die bäuerliche Landwirtschaft in wenigen Jahren aus unserer Kultur verschwunden sein. Multinationale Agrarkonzerne überschwemmen den Markt mit Nahrungsmitteln.

Der industrielle Anbau von Getreide zerstört unsere Böden und vergiftet unser Grundwasser. Gegen diesen Trend scheint kein Kraut gewachsen zu sein. EU-Richtlinien spielen den großen Playern in die Hände und vernichten die kleinen Bauern. Betreiber von Biogasanlagen treiben die Pachtpreise in schwindeleregende Höhen. Preise für Getreide und Fleisch werden durch Billigimporte in den Keller gedrückt.

Raubbau an der Natur ohne Rücksicht auf Fauna und Flora - das zeichnet die "moderne" Landwirtschaft heute aus. Alles was dem Profit schmälert wird vernichtet. Egal Pflanze oder Tier.
Der einzelne Bauer ist zum Spielball von Politik und Industrie degradiert worden. Über den Umgang mit seinem Grund und Boden entscheiden andere.

„Jagd nur mit zertifizierter Munition“: Carstensen startet Petition

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Foto: CDU Schleswig-Holstein

Peter Harry Carstensen, ehemaliger Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, hat eine neue Online-Petition ins Leben gerufen. „Leiden vermeiden – Jagd nur mit zertifizierter Munition" heißt die Petition, die seit Kurzem online ist.

Carstensen fordert damit eine einheitliche und tierschutzgerechte Lösung in Sachen Munition. Er beruft sich in der Petitionsbeschreibung auf § 4 des Tierschutzgesetzes, der Folgendes besagt: Auf der Jagd dürfen Tiere nur getötet und erlegt werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Die in Deutschland seit ein paar Jahren teilweise verwendete bleifreie Munition verfehle oft ihre sofortige Tötungswirkung, sagt der ehemalige Ministerpräsident.

Unter anderem fordert er, dass Jagdmunition in Bezug auf Zielgenauigkeit und Energieabgabe zertifiziert sein muss. Auch sogenannte Feldversuche, bei denen verschiedene bleifreie Geschosse am Wild ausprobiert werden, sollen untersagt werden. Begründet werden seine Forderungen durch längeres Leiden der beschossenen Tiere, weitere Fluchtstrecken sowie kompliziertere Nachsuchen.

Die Petition und alle Forderungen finden Sie hier.

Liebe Jägerinnen und Jäger,
auf Initiative des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) und in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Bauernverband (BBV) gibt es auch in diesem Jahr wieder die Aktion zum wildtiergerechten Zwischenfruchtanbau.

Pro Landwirt kann ein Zuschuss für bis zu 6 ha Saatgut und maximal 390 Euro beim Bayerischen Jagdverband (BJV) beantragt werden. Die Saatgutmischungen „Geovital MS 100 LR“ und „Geovital MS 100 LRZ“ werden im Rahmen dieser Aktion von der Bayerischen Futtersaatbau zu einem Preis von 65,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer) angeboten, die Zustellung erfolgt kostenfrei. Zudem wird wieder ein Infoschild zum Aufstellen am Feldrand mitgeliefert.

Das Saatgut kann bei der Bayerischen Futtersaatbau (BSV-Saaten) unter folgender Telefonnummer bestellt werden: 089 – 96 24 350.

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme für Flächen, die in die KULAP-Maßnahme A32 (Winterbegrünung) bzw. A33 (Mulchsaatverfahren) einbezogen sind, nicht möglich ist.

Ablauf der Antragsstellung:

1.    Der vollständig ausgefüllte Zuschussantrag (siehe Anlage) ist im Original oder per Fax an den Bayerischen Jagdverband (BJV) zu schicken.

2.    Gleichzeitig mit dem Antrag wird der Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) der beantragten Flächen aus dem Jahr 2014 sowie ggf. die digitale Feldstückskarte mit Darstellung der Antragsfläche benötigt, falls die beantragte Fläche größer als 6 ha ist.

3.    Des weiteren ist die „De-minimis-Erklärung“ vollständig ausgefüllt dem Zuschussantrag beizulegen. Liegen all diese Unterlagen vor, wird der Zuschussantrag bewilligt.

4.    Erst mit der Bewilligung kann das Saatgut gekauft werden.

5.    Die Bewilligung wird schriftlich und gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis sowie dem Formular „Bestätigung der Aussaat“ zugestellt.

6.    Die Originalrechnung des Saatgutkaufs sowie den Verwendungsnachweis und die „Bestätigung der Aussaat“ bitte an den BJV senden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jagd-bayern.de , in der BJV-Geschäftsstelle bei Frau Weimann, Tel.: 089 – 990 234 54 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit Waidmannsheil!

Bayerischer Jagdverband

Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.

Christian Liebsch

1. Vorsitzender

 

Antrag Zwischenfruchtanbau

Der im Folgenden geschilderte Sachverhalt scheint zwar bislang ein Einzelfall im Landkreis Tuttlingen zu sein. Er sollte aber Anlass für alle Jäger sein, beim Aufbrechen und Zerlegen von Wild, hier speziell Schwarzwild, auch besonderes Augenmerk auf die Lymphknoten zu legen. Außerdem zieht der Befund offenbar bereits landesweit Kreise.
Aus diesen Gründen soll der Sachverhalt kurz zusammenfassend dargestellt werden:

Bei einem im Februar am Konzenberg (Gemarkung Wurmlingen) erlegten, gut entwickelten Frischling, bei dem der Erleger vor dem Schuss keine Auffälligkeiten beobachtet hatte, fielen beim Zerlegen zahlreiche vergrößerte Lymphknoten im Bereich des Ohrgrundes auf. Der Erleger meldete sich daraufhin beim Veterinäramt und legte einen walnussgroßen unversehrten und einen kleineren angeschnittenen Lymphknoten vor.
Der angeschnittene Lymphknoten wurde nochmals angeschnitten, wobei sich zwei stecknadelkopfgroße, käsig-kalkige Zentren fanden. Die Oberfläche des unversehrten Lymphknotens war auffallend uneben. Bei der Besichtigung des Tierkörpers in der Wildkammer des Erlegers wurden die weiteren, bis gut walnussgroßen Lymphknoten vom Ohrgrund mitsamt der Haut als Probe genommen; bei einem weiteren, bereits angeschnittenen Lymphknoten fiel ebenfalls ein käsig-kalkiger Herd auf. Von den beiden Buglymphknoten war nur einer auffindbar (die Schultern waren bereits vom Rumpf getrennt); dieser war gut haselnussgroß, auffallend kugelig und prall. Ansonsten war derTierkörper unauffällig.
Die unversehrten Lymphknoten wurden nicht angeschnitten, da sie zur weitergehenden Untersuchung eingesandt werden sollten. Die Lymphknoten wurden mit Verdacht auf eine Infektion mit Mykobakterien (Tuberkulosebakterien) an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg gesandt. Der Tierkörper wurde über eine Tierkörper-Annahmestelle des Landkreises Tuttlingen unschädlich beseitigt.
Inzwischen liegt der abschließende Befund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg vor:

Makroskopisch (d.h. bei der ersten Untersuchung mit bloßem Auge) wurden hochgradige, zwiebelschalenartig angeordnete Nekrosen (Nekrose = Gewebstod, abgestorbenes Gewebe) in den Lymphknoten festgestellt; dieser Befund bestätigte sich bei der mikroskopischen Untersuchung (pathohistologischer Befund); die abgestorbenen Bereiche waren von einer Bindegewebskapsel umgeben und mit Bindegewebe durchsetzt (Fibrose).
Die molekularbiologischen Untersuchungen auf verschiedene Mykobakterien (Tuberkulosebakterien) verliefen mit negativem Ergebnis: Negativ waren sowohl der Test auf den sogenannten Mykobakterien-Komplex (Tuberkulose-Erreger im engeren Sinne: Mycobacterium tuberculosis, Mycobacterium bovis und Mycobacterium caprae), als auch die Untersuchung auf atypische Mykobakterien wie Mycobacterium avium (Erreger der Geflügeltuberkulose, bei Schweinen nicht unwahrscheinlich) und andere.

Bei der bakteriologischen Untersuchung wurden jedoch Corynebakterien nachgewiesen, wobei sich die genaue Corynebakterien-Spezies nicht differenzieren ließ.
Wie in der Befundmitteilung von der Pathologin Dr. Fischer erwähnt, wurde schon von ähnliche Veränderungen bei Wildschweinen bei Infektionen mit Corynebacterium ulcerans berichtet; auf der Homepage des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart findet sich eine Veröffentlichung dazu, zu finden über folgenden Link:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?ID=1389&Thema_ID=8&subid=1

Als Ursache für die nicht mögliche Spezies-Differenzierung der gefundenen Corynebakterien wird von der Untersucherin vermutet, dass das Geschehen bei dem Tier bereits ein chronisches Stadium erreicht hatte.
Corynebacterium ulcerans ist ein Bakterium, das vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann und hier Diphtherie-ähnliche Infektionen verursachen kann.
Ob es sich bei den vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart berichteten beiden Fällen und dem bisher einen Fall im Kreis Tuttlingen um Ausnahme-Infektionen mit Corynebakterien bei Wildschweinen handelt oder ein verbreitetes Geschehen vorliegt, kann aufgrund der bisherigen Befundlage nicht abgeschätzt werden.

Wir bitten deshalb die Jägerschaft, beim Aufbrechen und Zerlegen verstärkt auch auf Lymphknotenveränderungen zu achten und sich beim Feststellen derartiger bedenklicher Merkmale beim Veterinäramt zu melden, damit solche Feststellungen mit weitergehenden Untersuchungen an den Untersuchungsämtern des Landes abgeklärt werden können.

- Mehrere vergrößerte Lymphknoten stellen ein bedenkliches Merkmal dar, denn
- Ursache dafür können Erreger sein, welche für den Jäger oder den Vebraucher gefährlich sein können.

Bitte schauen Sie sich Ihre erlegten Sauen daraufhin genau an.

Diagnose Veterinäramt