Zu Beginn der Bockjagd hatten wir bei unserem Jägerstammtich im Mai Herrn Michael Schenk von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zu Gast.
Herr Schenk, ausgebildeter Förster, ist neben seiner Aufgabe als sachverständiger Gutachter bei der Berufsgenossenschaft vor allem für den Bereich Prävention zuständig. In dieser Funktion berichtete er über die aktuelle und zurückliegende Unfallstatistik und brachte Beispiele, wo besondere Gefahren entstehen und wie diese ggf. vermieden werden können. Ferner ging er auf die rechtlichen Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft ein. Dies können Sie dem anhängenden Beitrag "Versichert bei der Jagd" - Auszug aus LSV kompakt - komprimiert entnehmen.
Zum Ende seines Vortrages berichtete Herr Schenk noch über die neue Beitragsgestaltung.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Versichert bei der Jagd

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
1. Anbei erhalten Sie ergänzend zum Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau die notwendige Begründung beigefügt.
 Hinweis: Nach Einlegen des Widerspruchs ist der Beitrag trotzdem zu bezahlen. Dies kann mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" erfolgen.
 Näheres zum Sachverhalt, wie auch den Widerspruch, finden Sie, wie auf der JHV erläutert, hier auf unserer Internetseite.
 
2. „Treffpunkt Wildland - Umweltbildung und Naturschutz“ wurde als lokales Projekt der Wildland-Stiftung Bayern“ im Januar 2014 als offizielles UN-Dekade-Projekt ausgezeichnet, da es vorbildlich zur Erhaltung, Erforschung oder Vermittlung der biologischen Vielfalt beiträgt.
Nun hat das Projekt zusätzlich die Chance, zum UN-Dekade-Projekt des Monats Mai gewählt zu werden!
Bitte nehmen Sie über den folgenden Link an dieser Online-Wahl zugunsten von „Treffpunkt Wildland“ teil und geben Sie Ihre Stimme bis zum 31.05.2014 ab:http://www.un-dekade-biologische-vielfalt.de/index.php?menuecms=2115#page1. Eine Registrierung ist für die Abstimmung nicht erforderlich.
Bitte leiten Sie die Abstimmung auch im Bekannten- und Freundeskreis weiter.
 
Wir danken für Ihre Unterstützung und würden uns freuen, wenn Treffpunkt Wildland zum UN-Dekade-Projekt des Monats gewählt wird!
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

in Absprache mit der Unteren Jagdbehörde müssen wir die Regelung der kostenfreien Radiocäsium-Messung wie folgt ergänzen:
 
Revierinhaber, die eine Schwarzwild-Probe vorlegen, deren Messung eine Grenzwert-Überschreitung ergibt, müssen wir die Kosten der Messung berechnen!
 
Hierfür verlangen wir, analog zum Landkreis Günzburg,  künftig 10 € !
 
Diese Kosten kann der einreichende Revierinhaber jedoch mit seinem Antrag auf Schadensausgleich (für das zu entsorgende Stück Schwarzwild) nach der Ausgleichsrichtlinie zum Atomgesetz vom Bundesverwaltungamt zurückfordern. Dem Revierinhaber werden auf diesen Antrag, neben der Pauschale für das Stück Schwarzwild, die Untersuchungskosten in Höhe von  € 10,23 erstattet. Den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter "Informationen", "Rund um die Schwarzwildbejagung", Radiocäsium-Schadensausgleich.
 
Im Moment zahlt der Revierinhaber nichts, kann jedoch die Erstattung vom Bundesverwaltungsamt beantragen und der Landkreis erstattet uns nochmals. Diese Doppel-Erstattung ist rechtlich nicht zulässig.
Durch die beschriebene Vorgehensweise entlasten wir zudem unseren Landkreis.
 
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Die Beitragsneuordnung der SVLFG zieht aktuell teils große finanzielle Mehrbelastungen nach sich. Trotz unseres mehrfach vehementen Einspruchs ergehen jetzt die Beitragsbescheide. Die warnende Stellungnahme gegenüber dem Versicherungsträger wurde bewusst übergangen. Dies ist nicht hinnehmbar!

Damit unser Vorbringen auf Landes- und Bundesebene noch mehr Gewicht erhält, brauchen wir Ihre Unterstützung. Deshalb hat der BJV folgendes für Sie vorbereitet:

Der BJV hat bereits eine Musterklage gegen die SVLFG i.S. doppelte Grundbeitragserhebung mit dem Aktenzeichen S 1 U 5037/13 erhoben. Die Verhandlung findet in Kürze vor dem Sozialgericht München statt.

  • Auch gegen den neuen Beitragsbescheid der SVLFG wird Widerspruch eingelegt und ggf. Klage erhoben. Deshalb empfehlen wir allen betroffenen Revierinhabern ebenso Widerspruch einzulegen (siehe anliegendes Muster eines Widerspruchs).

 

  • Der BJV hat eine Resolution erarbeitet. Wir bitten, diese in den Kreisgruppen zu verabschieden und die anliegende Unterschriftenliste von möglichst vielen Jägern unterschreiben zu lassen. Die Unterschriften werden den Entscheidungsträgern in der Politik vorgelegt.

 

  • Bitte senden Sie ggf. Ihre neuen und alten Beitragsbescheide an die BJV-Zentrale nach Feldkirchen, damit wir auch gegenüber der Politik die drastischen Beitragserhöhungen anhand von Beispielen vortragen können.

 

Resolution Freiheit in der Unfallversicherung 20140425.pdf

Unterschriftenliste Austritt SVLFG.doc

Widerspruchsvorlage_BJV.doc