Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages hat eine „kleine Novelle“ des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist – neben der Umsetzung einer Umweltstrafrechtsrichtlinie – die Erlaubnis, halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd einzusetzen.

§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c ist demnach wie folgt gefasst: „Es ist verboten, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als 3 Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“

Der Gesetzesentwurf wird im September an den Bundesrat gehen. Erst durch eine Zustimmung der Länder in diesem, tritt die Regelung in Kraft.
Der Bayerische Jagdverband begrüßt die klare Positionierung des Bundestages und die gesetzliche Klarstellung der Halbautomaten-Verwendung zur Jagdaus­übung. BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Mit dem Beschluss des Bundes­tages wurde die bisherige gängige Verwendung von Selbst­ladebüchen mit Wechsel­magazinen zur Jagdausübung bestätigt. Mit einer Zustimmung der Länder können unsere Jägerinnen und Jäger die halbautomatischen Büchsen bereits in der kommenden Ernte- und Drück­jagdsaison als jagdliches Hand­werkszeug verwenden.“ Rechtssicherheit für Jäger besteht allerdings erst nach Inkrafttreten der Bundesjagd­gesetz-Novelle.

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
der Bundestag hat eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, wonach Halbautomaten auf der Jagd künftig wieder erlaubt sein werden. Doch Achtung: Der Bundesrat muss im September noch zustimmen, die Regelung gilt also noch nicht sofort. Genaueres finden Sie hier:
Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Neu-Ulmer Zeitung 15. Juni 2016

NUZ15062016

Illertisser Zeitung 7. Juni 2016

NUZ 07062016

Südwestpresse 27. Mai 2016

SWP25052016