Bundesverwaltungsgericht verbietet Jägern Halbautomaten mit wechselbaren Magazinen

Am 7. März 2016 sprach das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Entscheidungen (6 C 59/14 und 6 C 60/ 14) Jägern das Bedürfnis zum Besitz halbautomatischer Schusswaffen mit auswechselbaren Magazinen ab.

Der Sachverhalt

Dem Urteil war ein Rechtsstreit vorausgegangen, da Waffenbehörden in Nordrhein-Westfalen Jägern derartige Waffen mit der Beschränkung "zwei Schuss" in die Waffenbesitzkarte eingetragen hatten und diese sich gerichtlich hiergegen wehrten. Zuletzt hatte das OberverwaltungsgerichtMünster am 24. September 2014 den Klägern Recht gegeben und den Eintrag für unzulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung war das Land NRW in Revision gegangen.

Die Entscheidung

Das Gericht begründete sein Urteil mit dem - aus seiner Sicht klaren - Wortlaut der entsprechenden Paragrafen (§ 13 WaffG und § 19 BJagdG). Bereits das sachliche Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. c BJagdG umfasse alle halbautomatischen Schusswaffen, die mehr als zwei Patronen im Magazin aufnehmen können. Das Waffengesetz nehme in § 13 hierauf Bezug, da ein Jäger lediglich für Waffen ein Bedürfnis geltend machen könne, die zur Jagdausübung geeignet und nicht durch das Jagdgesetz verboten sind. Dies sei aber der Fall wenn auch größere Magazine verwendet werden könnten.

Bisherige allgemeine Ansicht

Nach bisheriger - unbestrittener - Meinung handelte es bei dem Verbot jedoch um eine Auflage an das Verhalten des Jägers, bei der Jagd ausschließlich Magazine mit einer Kapazität von zwei Patronen zu verwenden. Für andere Tätigkeiten, wie zum Beispiel das eigene Übungsschießen, wurde keine Einschränkung angenommen und ein Besitzverbot wurde bisher nicht vertreten. Wurden diese Waffen doch seit Jahrzehnten auch anstandslos von den Waffenbehörden genehmigt und das Bundeskriminalamt hat in etlichen Feststellungsbescheiden nach Beteiligung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden geschrieben, dass diese Waffen von Inhabern einer Erlaubnis nach § 15 BJagdG erworben werden dürfen.

Begründung

Entgegen dieser überwältigen Mehrheit in Schrifttum, vollziehender Verwaltung und zuletzt dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW sieht das Bundesverwaltungsgericht aber seine gegensätzliche Ansicht nicht nur durch den Wortlaut, sondern auch durch den Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Norm bestätigt.

Sinn der Norm sei es, die waidgerechte Jagd zu ermöglichen und einen "Dauerbeschuss" zu vermeiden. Hierbei wird ignoriert, dass in den bisher 40 Jahren der Verwendung von Halbautomaten keine derartigen Missbrauchsfälle bekannt geworden sind. Das Gleiche ist dem vorgetragenen Grund der waffenrechtlichen Gefahrenvorsorge entgegenzuhalten, der eine unsachgerechte Verwendung von Schusswaffen minimieren solle.

Letztlich begründet das Bundesgericht seine Entscheidung mit dem historischen Beitritt zur "Berner Artenschutzkonvention", welche bestimmte Jagdarten verbieten. Unter anderem sind in der Anlage IV der Konvention halbautomatische Schusswaffen mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufgeführt. Aber auch diese Konvention verbietet hier wieder lediglich die "Verwendung", also den Einsatz der Halbautomaten mit mehr als zwei Schuss im Magazin, wie es bisher auch deutsche Rechtslage war. Ein Verbot der Waffen an sich statuiert auch die Konvention gerade nicht.  Zudem steht das Verbot dieser Jagdmethoden klar unter der Begründung, ein "Verschwinden der Population" geschützter Arten (gem. Anhang II und III) zu verhindern, was bei Schwarzwild nicht der Fall ist. Nicht umsonst haben hier bereits Jagdbehörden Ausnahmen zu "Zwei-Schuss-Magazinen" erlassen und das Land Baden-Württemberg lässt auch zur Nachsuche bereits größere Magazinkapazitäten zu (§ 17 Abs. 3 DVO JWMG vom 2. April 2015).

Die Folgen

Vor diesem Hintergrund vermag das Urteil nicht zu überzeugen und es gibt stattdessen durchaus Gründe, warum Jäger ein Bedürfnis für halbautomatische Waffen haben. Allein, dies hilft nun nicht mehr weiter! Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionsinstanz entschieden und der Rechtsweg ist damit beendet. Allein eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts könnte vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt werden.

Jäger, die einen Halbautomaten mit Wechselmagazin besitzen, müssen damit rechnen, dass die Behörden in Zukunft das Bedürfnis zum Besitz dieser Waffen in Frage stellen werden. Sollte man nicht durch Auslandsjagd oder Schießsport ein solches glaubhaft machen können,  können Entzugsverfügungen drohen. Zwar steht hiergegen der Rechtsweg offen, doch dieser endet ironischer Weise vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Auch Händler dürfen nach diesem Urteil Jägern Selbstlader mit Wechselmagazinen nicht mehr verkaufen.

Ihr Problem ist unser Auftrag

Das Forum Waffenrecht und seine Mitglieds- und assoziierten Verbände arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung dieser misslichen Situation. Nach unserer Auffassung kann hier nur eine Klarstellung des Gesetzgebers Abhilfe im Sinne einer effizienten und waidmännischen Jagd und zur Besitzstandswahrung vieler gutgläubiger Halbautomatenbesitzer schaffen. Wir versuchen schnellstmöglich die Entscheidungsträger zu kontaktieren und arbeiten derzeit intensiv und proaktiv an entsprechenden Lösungsvorschlägen.

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Augsburger Allgemeine 30. November 2015

Auf der Schwäbischen Alb geriet ein Exemplar auf der Autobahn unter die Räder. Woher Isegrim stammt ist offen. Ob er hier Fuß fassen wird?

Mitteleuropäische Wölfe wiegen bei einer Schulterhöhe von etwa 70 Zentimeter durchschnittlich 40 Kilo, dabei sind die Männchen in der Regel schwerer als die Weibchen. Foto: David Ebener (dpa)

Wolf tot aufgefunden

Als die Ulmer Autobahnmeisterei vergangenen Donnerstagmorgen gerufen wurde, ein totes Tier auf der A8 bei Merklingen einzusammeln, war Dienststellenleiter Georg Gotterbarm noch nicht bewusst, dass seine Mitarbeiter einem historischen Moment beiwohnen: Der Beweis für die Rückkehr des Wolfes ist seither gefunden. Der auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik vor der Rückkehr der Wölfe in den Osten vorläufig letzte freilebende Wolf wurde am 27. Februar 1904 in der Lausitz erschossen. „Das Tier hatte kein Halsband und sah anders aus als ein normaler Hund“, sagt Gotterbarm. Und so wurde das Tier nicht wie sonst üblich zur Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht, sondern die Kreisjägervereinigung angerufen. Ist das wirklich ein Wolf? Um ganz sicher zu gehen informierten die Jäger die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg. Dann die Gewissheit: Nach einer intensiven Begutachtung durch die Experten der FVA und des Instituts für Wolfsmonitoring und -forschung handelt es sich um einen jungen männlichen Wolf.

Die Herkunft will man in den Genen des Wolfs finden

Der Kadaver wird nun an das Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin abgegeben, das sich auf die Untersuchung von toten Wölfen spezialisiert hat. Die Herkunft soll über die Auswertung genetischer Proben geklärt werden. In Frage kommt eine Zuwanderung aus der Alpenpopulation oder auch aus der Population in Ostdeutschland.

Der Fundort befindet sich im Bereich eines Wildtierkorridors unweit der Stelle, an der vor einigen Jahren ein Luchs überfahren wurde. Kreisjägermeister Max Wittlinger vermutet, dass der Wolf aus der Schweiz eingewandert ist. Denn wenn er aus dem Osten kommen würde, hätte der Wolf weit mehr Autobahnen zu überqueren. Wittlinger waren seit Jahren Gerüchte über eine angebliche Rückkehr des Wolfes bekannt. Jäger, Spaziergänger und auch Schneepflugfahrer berichteten immer wieder über sonderbare „Hunde“, die möglicherweise Wolfe waren. In einem Fall sollen es sogar fünf Stück auf einmal gewesen sein. „Doch das halte ich für unwahrscheinlich.“

Laut in die Hänge klatschen, wenn man einem Wolf begegnet

Für allerdings sehr wahrscheinlich hält der Kreisjägermeister, dass der jüngste „Totfund“ nicht der letzte war. Im Juni dieses Jahres wurde an der A5 bei Lahr im Schwarzwald ein junger Wolf überfahren, der aus der Ost-schweiz zugewandert war. Und wenn der nächste Wolf es schafft, die Autobahn 8 zu überqueren, würde er Biosphärengebiet rund um Münsingen gute Lebensbedingungen finden. „Zwei Herzen“ schlagen in der Brust des Jägers, was die Rückkehr des Wolfes angeht. Er freue sich, dass ein vor Jahrhunderten ausgerottetes Tier wieder zurück kommt, weil das ein gutes Signal für den Zustand der Natur sei. Als Kreisjägermeister müsse er allerdings auch die Probleme im Kopf haben, die Isegrim mitbringe. In Sachsen könne beobachtet werden, wie Wolfsrudel Zusammensetzung und Verhalten von anderen Wildtierarten ändern würden.

Der Wolf als Jagdwild ist tabu: Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Kreisjägermeister Wittlinger ist es ein Anliegen zu betonen, dass Jagdhunde und Nutztiere wie Schafe durchaus Opfer von Wölfen werden können, doch der Mensch nicht auf dem Speiseplan der Ur-Hunde steht. „Wölfe sind sehr, sehr scheu.“ Und wenn sich bei einem Spaziergang auf der Schwäbischen Alb in nächster Zeit – entgegen dem üblichen Verhalten – ein neugieriger Jungwolf doch einmal einem Spaziergänger nährt, hat der Kreisjägermeister den passenden Tipp parat: „Laut in die Hände klatschen. Dann hau er ab.“

Neu-Ulmer Zeitung 11. November 2015

Hubertus Memmingen

Neu-Ulmer Zeitung 10. November 2015

Illertisser Zeitung 10 11 2015

Südwestpresse 5. November 2015

Wildbret aus heimischen Wäldern und Feldern steht derzeit in vielen Gaststätten im Landkreis auf der Speisekarte. Auch Hobbyköche wissen qualitativ hochwertiges Fleisch von Reh und Wildschwein zu schätzen.

Wenn Gastronomen und Jäger jedes Jahr im Herbst zur Wildwoche laden, sind die Gaststuben im Landkreis gut gefüllt. Auch das Weißenhorner "Wildschmankerl" am Dienstagabend war wieder ein voller Erfolg. Viele hundert Besucher ließen sich auf dem Hauptplatz frisch zubereitete Wildgerichte schmecken. Christian Liebsch, Vorsitzender des Jagdverbandes Neu-Ulm, weiß warum: Wildfleisch sei oft besonders mager und schmecke lecker. Zudem habe es Bio-Qualität. Das wüssten Kenner immer mehr zu schätzen.

Wer sich um schlechte Haltungsbedingungen in Nutzvieh-Ställen Gedanken macht und deshalb auf manches Schnitzel und manche Roulade verzichtet, greife oft bedenkenlos zu Wildbret, sagt der Vorsitzende der Jägerschaft: "Es gibt eben einen Trend zum bewussten Fleischkonsum." Ein Wildtier lebe frei und ernähre sich natürlich, ohne Medikamente wie Antibiotika im Futter. "Das wissen viele Menschen zu schätzen."

Zwar ist die radioaktive Belastung besonders des Schwarzwilds auch 29 Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl nach wie vor vorhanden, doch brauchen das Wildbret-Genießer laut Liebsch nicht zu sorgen: In drei Messstellen im Landkreis wird das Fleisch jedes erlegten Wildschweins auf Radioaktivität untersucht. Sind die Messwerte zu hoch, wird das Tier nicht zum Verzehr freigegeben, der Jäger bekommt eine Entschädigung. "Was auf dem Teller landet, ist also unbedenklich", betont Liebsch. Die Kontrollen des Wildfleisches werden noch Jahrzehnte andauern: So lange dauert es, bis durch natürlichen Zerfall der Großteil des bei der Reaktorkatastrophe freigesetzten radioaktive Cäsium 137 aus der Natur verschwunden ist.

Wildschweine liefern laut Liebsch in der Region neben Rehwild den Hauptteil des Wildfleischs. Es sei wichtig, Jagd auf das Schwarzwild zu machen, um die Population im Griff zu halten, so der Fachmann. Den Wildschweinen gehe es sehr gut, ihr Nahrungsangebot sei reichlich. Der Klimawandel sorge dafür, dass es viele Eicheln und Bucheckern gebe, die Leibspeise des Schwarzwilds. Auch die Getreideernte sei in der Region gut gewesen in diesem Jahr. Viel Nahrung bedeute aber auch viel Nachwuchs.

Andere Wildarten wie der Hase werden dagegen von den Jägern im Landkreis Neu-Ulm oft verschont und fehlen deshalb auf der Speisekarte. "Es werden einfach immer weniger." Jäger Liebsch erklärt dies mit dem schrumpfenden Lebensraum der Langohren: Wiesenflächen verschwinden und weichen Monokulturen oder sie werden so oft gemäht, dass den Hasen die Wildkräuter als Nahrung fehlen. Das feuchte Frühjahr und der heiße Sommer waren auch nicht gut für die flinken Wiesenbewohner.

Ähnlich sieht es beim Flugwild aus: Fasanen und Rebhühner gibt es fast keine mehr, sie werden auch nicht mehr bejagt. Im Kochtopf lande vielleicht einmal die eine oder andere Wildente, die sei aber "sehr undankbar zuzubereiten", findet Christian Liebsch.

Doch ist gerade das begrenze Angebot für den Vorsitzenden der Kreisjägerschaft ein Qualitätsmerkmal heimischen Wildbrets. Wildfleisch aus der Region sei eben "keine Massenware." Das solle es auch nicht sein. Ein Gaststättenbesucher müsse deshalb damit rechnen, dass ein bestimmtes Gericht irgendwann "aus" sei und nicht mehr auf der Tageskarte stehe, sagt der Jäger. "Das nehmen die meisten aber gerne in Kauf. Und freuen sich dann eben auf das nächste Jahr und die nächste Wildwoche."

Bericht: Claudia Schäfer