Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
der Bundestag hat eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, wonach Halbautomaten auf der Jagd künftig wieder erlaubt sein werden. Doch Achtung: Der Bundesrat muss im September noch zustimmen, die Regelung gilt also noch nicht sofort. Genaueres finden Sie hier:
Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt
 
Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender