Staatsregierung erhört die Wünsche der Bauern:
Der Biber soll ab Herbst dort bejagt werden dürfen, wo er viel Schaden anrichtet
Auf diese Nachricht warten die Bauern schon seit Jahren: Dem eigentlich streng geschützten Biber wird es künftig verstärkt an den Kragen gehen. Zum Halali bläst das Bayerische Umweltministerium, nachdem der frühere Landwirtschaftsminister Josef Miller aus Memmingen Umweltminister Marcel Huber ins Gebet genommen hatte. So soll es künftig überall dort möglich sein, den Biber zu bekämpfen, wo er besonders viel Schaden anrichtet. Geholfen hat bei der Einsicht offenbar auch, dass der Freistaat Bayern immer mehr an geschädigte Bauern zahlen musste. Nachdem der Schadenstopf zunächst mit 350 000 Euro gefüllt war, reichten zuletzt nicht einmal mehr 550 000 Euro aus.
Das Landratsamt Unterallgäu hat nun alle Gemeinden angeschrieben. Wie Jurist Christian Baumann weiter erläuterte, will die Kreisbehörde auf diese Weise herausfinden, wo Biber besonders viel Kummer bereiten. Bei Staudämmen und beim Hochwasserschutz war es schon bisher möglich, den Biber zu „entnehmen“, wie das Töten der Tiere sprachlich beschönigt wird. Aber es waren immer Einzelfallentscheidungen des Landratsamtes notwendig. Im Vorjahr ließen bei 19 solchen Genehmigungen übrigens 28 Biber im Landkreis Unterallgäu ihr Leben. Bayernweit wurden im Vorjahr 700 Biber getötet.
Was der Bund Naturschutz zum Thema zu sagen hat, lesen Sie in der heutigen Ausgabe der Mindelheimer Zeitung. (jsto)
Quelle: Illertisser Zeitung Dienstag, 10. Juli 2012
In unserer heutigen urbanen Gesellschaft stellt sich immer wieder die Frage nach dem Sinn der Jagd. Die Entfremdung der Bevölkerung von Natur und Tierwelt machen sich verschiedenste Interessengruppen zu Nutze. Der Deutsche Jagdschutz Verband reagiert mit seinem Positionspapier auf die immer heftiger werdenden Angriffe auf unser deutsches Jagdrecht und das damit verbundene Reviersystem.
Wir, die Kreisgruppe Neu-Ulm unterstützen den DJV in allen diesen Punkten:
1. Die Jagd ist die älteste Form nachhaltiger, schonender Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie dient auch dem Natur- und Artenschutz und ist ein schützenswertes Kulturgut.
2. Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist die Pflicht zur Hege. Sie obliegt den Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschaftern und Grundeigentümern gemeinsam.
3. Das Jagdrecht ist eigenständig und gleichrangig mit anderen Rechtskreisen, etwa dem Naturschutzrecht. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Jagd bilden einen eigenständigen Rechtskreis Jagdrecht. Dieser ist in seiner Eigenständigkeit und Gleichrangigkeit gegenüber anderen Rechtskreisen zu bewahren, um der Jagd auch künftig ihre Bedeutung in unserer Rechtsordnung zu sichern.
4. Bundesweit gültige Eckpunkte für das Jagdrecht müssen erhalten bleiben. Eine unnötige Zersplitterung des Jagdrechts muss verhindert werden, ohne dass dadurch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten beschränkt werden soll.
5. Das Jagdrecht ist Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums. Dazu gehört auch der Erhalt des Katalogs der jagdbaren Arten. Die Kürzung des Katalogs der jagdbaren Arten bedarf deswegen einer besonderen Rechtfertigung. Weder eine geringe jagdliche Bedeutung noch der internationale Schutzstatus einer Art können Rechtfertigungen sein, denn das Jagdrecht dient auch dem Artenschutz.
6. Das Reviersystem in Deutschland hat sich bewährt. Unverzichtbar ist dabei die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Jäger übernehmen in Eigenjagden oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken Verantwortung für ihr Revier. Dies hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Unverzichtbarer Bestandteil des Reviersystems sind die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft, die geltenden Mindestgrößen der Reviere, eine ausreichende Mindestpachtdauer, die Begrenzung der Höchstzahl der im Revier aktiven Jäger und insbesondere das Prinzip der flächendeckenden Hege und Bejagung.
7. Ein effektiver Jagdschutz – also der Schutz von Wildtieren vor schädlichen Einflüssen – muss erhalten bleiben. Dazu gehören beispielsweise die Bejagung von Neozoen, der Abschuss wildernder Hunde und Katzen, die Fütterung in Notzeiten und der Schutz vor Wilderei.
8. Die waidgerechte Fallenjagd durch gut ausgebildete Jäger mit tierschutzgerechten Lebendfang- und Totschlagfallen muss erhalten bleiben. Artenschutz und erfolgreiche Niederwildhege sind ohne Fallenjagd nicht denkbar.
9. Die geltenden Jagdzeiten haben sich weitgehend bewährt. Wo nötig, sind sie behutsam und unter Berücksichtigung jagdpraktischer Bedürfnisse und wildbiologischer Tatsachen anzupassen. Ruhephasen sind für einen gesunden Wildbestand ebenso wichtig wie zur Verhütung von Wildschäden. Die Nachtjagd muss die Ausnahme bleiben.
10. Wildschäden in Feld und Wald lassen sich nur gemeinsam und regional von Jägern, Land- und Forstwirten vermeiden. Die Parteien sind aufgerufen, gemeinsam Lösungen für örtlich bestehende Probleme zu finden. Einseitige Schuldzuweisungen sind ebenso fehl am Platz wie eine Lösung, die sich auf die bloße Reduzierung des Wildbestandes beschränkt.
11. Die natürliche Zuwanderung von heimischen Großsäugern wird begrüßt, die künstliche Wiederansiedlung jedoch abgelehnt. Die Interessen der Jäger in den betroffenen Gebieten müssen angemessen berücksichtigt werden.
12. Geändertes Freizeitverhalten und neue Formen von Sport und Spiel in der Natur – wie zum Beispiel Geocaching – müssen im Einklang mit der Natur erfolgen und dürfen nicht zu Lasten des Wildes gehen. Gegenseitige Rücksichtnahme sowie Aufklärung und Information sollten Vorrang vor Verboten haben.
13. Jagdhunde müssen gut ausgebildet sein, damit die Jagd waidgerecht und damit tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zur Hundeausbildung am lebenden Wild gibt es derzeit keine Alternative. Die Ausbildung hinter der lebenden Ente, in der Schliefenanlage und dem Schwarzwildgatter ist erforderlich und tierschutzgerecht. Die verantwortlichen staatlichen und privaten Stellen werden außerdem aufgefordert, die Brauchbarkeitsprüfungen bundesweit anzuerkennen, auch wenn nicht alle Anforderungen überall gleich sind.
14. Der bundesweit gültige Jagdschein erfordert bundesweit einheitliche Eckpunkte für die Jägerausbildung und -prüfung. Dabei muss das hohe Ausbildungsniveau gehalten werden.
15. Technische Weiterentwicklungen sind sinnvoll wo sie dem Tierschutz und der Waidgerechtigkeit dienen. Dies ist bei Nachtzielgeräten nach derzeitigem Wissensstand nicht der Fall. Sie verlagern die Probleme, anstatt sie zu lösen. Der erhöhte Jagddruck schadet auch geschützten Wildarten und kann zu vermehrten Wildschäden führen.
16. Jäger nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit des Lebensmittels Wildbret sowie für den Umwelt-, Tier- und Artenschutz ernst. Sie fordern eine sachliche, wissensbasierte Diskussion über bleihaltige und bleifreie Büchsenmunition. Solange die offenen Fragen zur Sicherheit, Tötungswirkung und Toxizität sowie die Herkunft von Bleispuren im Wildbret nicht wissenschaftlich geklärt sind, dürfen keine voreiligen politischen Entscheidungen getroffen werden.
Quelle: Deutscher Jagdschutz Verband
Wir wünschen allen Hundeführern und Hunden
ein dickes Waidmannsheil für die Prüfung am 7. Juli 2012
Daten & Fakten
Die Jagd in Deutschland1
Wie viele Jäger gibt es in Deutschland?
Jahr Jagdscheininhaber in Deutschland
2011 351.832
2001 340.361
1991 321.721
1981 261.068
1 Die statistischen Daten stammen vom Deutschen Jagdschutzverband.
Welches sind die Aufgaben von Jägern?
Die Aufgaben der Jägerinnen und Jägern sind vielfältig und lassen sich nicht auf die Ausübung der Jagd reduzieren.
• Schutz der Ökologie
• Seuchenbekämpfung
• Vermeidung von Wildschäden in Forst- und Landwirtschaft
• Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität)
Zusammenfassend wird in der Fachsprache von den Aufgaben der Hege gesprochen. Dazu
gehören beispielsweise auch Maßnahmen, die allgemein den Zielen des Naturschutzes dienen, wie der zum Schutz wertvoller Biotope, Biotopverbesserungen (etwa durch Anlage von Hecken) und Renaturierungen.
Welche Kriterien muss ein Jäger erfüllen?
Die Kreisjägerschaften bieten abhängig von den Regelungen in den Landesjagdgesetzen regionale Vorbereitungslehrgänge an, die ein angehender Jäger belegen muss. Diese Lehrgänge, die an ein bis zwei Abenden pro Woche und an den Wochenenden durch geführt werden, dauern rund sechs Monate und umfassen mindestens 120 Stunden Theorie und Praxis. Während des Unterrichts werden alle für die Prüfung wichtigen Fachgebiete von Fachleuten vermittelt. Hinzu kommt die Schießausbildung auf einem Schießstand, um den sicheren Umgang mit der Waffe zu trainieren. In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit der Jagdwaffe und der Kurzwaffe (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert. Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft. Das Mindestalter für die Jägerprüfung ist 16 Jahre. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt.
Was ist das „grüne Abitur“?
Wer das „grüne Abitur“ bestehen will, um in Deutschland einen Jagdschein zu erhalten, muss vielfältiges Fachwissen in Praxis und Theorie aus den Bereichen Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Wildbrethygiene, Jagdschutz, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege besitzen.
Zudem sind juristische Kenntnisse aus dem Jagd-, Waffen-, Bundesartenschutzgesetz und vielen weiteren Vorschriften notwendig: Was darf wann und wie erlegt werden? So regelt beispielsweise die Fleischhygieneverordnung eindeutig, wie das erlegte Wild behandelt werden muss, damit es als Wildbret hygienisch einwandfrei verzehrt werden kann.
Die Durchfallquote der Prüfung zum Erhalt des Jagdscheines liegt bundesweit bei 25 Prozent.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Jagd?
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist nach der Föderalismusreform 2006 weiterhin ein Abweichungsgesetz, das den jeweiligen Regelungen der Bundesländer unterliegt. Die Landesjagdgesetze sind maßgeblich für die Bestimmung von jagdbaren Tieren, Schonzeiten sowie weitere Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz besteht in seiner aktuellen Fassung vom 6. Dezember 2011
Wieviel Wildbret wird in Deutschland konsumiert?
2011 | Rohaufkommen (t) | Wildbret mit Knochen (t) | Wildbret ohne Knochen (t) |
Schwarzwild | 22.454 | 13.472 | 8.308 |
Rehwild | 11.400 | 7.980 | 5.586 |
Rotwild | 4.258 | 2.384 | 2.001 |
Damwild | 2.036 | 1.222 | 1.018 |
Gesamt | 40.148 | 25.058 | 16.913 |
Zusätzlich wurden in Deutschland im Jahr 2010 1.371 Tonnen Wildschweinfleisch, 839 Tonnen Hasenfleisch sowie zusammenfassend 16.915 Tonnen zusätzliches Wildfleisch importiert und verzehrt.
Quelle: http://www.natuerlich-jagd.de
Brückenschlag zwischen Süd und Nord: Der Bayerische Jagdverband (BJV) und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJVSH) beschließen enge Kooperation.
Feldkirchen/Flintbek – Die Jäger im Süden und Norden der Republik rücken näher zusammen. Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbands, und Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJVSH), haben bei einem Treffen in Hamburg ein Kooperationsabkommen unterzeichnet. mehr