In unserer heutigen urbanen Gesellschaft stellt sich immer wieder die Frage nach dem Sinn der Jagd. Die Entfremdung der Bevölkerung von Natur und Tierwelt machen sich verschiedenste Interessengruppen zu Nutze. Der Deutsche Jagdschutz Verband reagiert mit seinem Positionspapier auf die immer heftiger werdenden Angriffe auf unser deutsches Jagdrecht und das damit verbundene Reviersystem.

Wir, die Kreisgruppe Neu-Ulm unterstützen den DJV in allen diesen Punkten:

1. Die Jagd ist die älteste Form nachhaltiger, schonender Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie dient auch dem Natur- und Artenschutz und ist ein schützenswertes Kulturgut.

2. Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist die Pflicht zur Hege. Sie obliegt den Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschaftern und Grundeigentümern gemeinsam.

3. Das Jagdrecht ist eigenständig und gleichrangig mit anderen Rechtskreisen, etwa dem Naturschutzrecht. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Jagd bilden einen eigenständigen Rechtskreis Jagdrecht. Dieser ist in seiner Eigenständigkeit und Gleichrangigkeit gegenüber anderen Rechtskreisen zu bewahren, um der Jagd auch künftig ihre Bedeutung in unserer Rechtsordnung zu sichern.

4. Bundesweit gültige Eckpunkte für das Jagdrecht müssen erhalten bleiben. Eine unnötige Zersplitterung des Jagdrechts muss verhindert werden, ohne dass dadurch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten beschränkt werden soll.

5. Das Jagdrecht ist Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums. Dazu gehört auch der Erhalt des Katalogs der jagdbaren Arten. Die Kürzung des Katalogs der jagdbaren Arten bedarf deswegen einer besonderen Rechtfertigung. Weder eine geringe jagdliche Bedeutung noch der internationale Schutzstatus einer Art können Rechtfertigungen sein, denn das Jagdrecht dient auch dem Artenschutz.

6. Das Reviersystem in Deutschland hat sich bewährt. Unverzichtbar ist dabei die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Jäger übernehmen in Eigenjagden oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken Verantwortung für ihr Revier. Dies hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Unverzichtbarer Bestandteil des Reviersystems sind die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft, die geltenden Mindestgrößen der Reviere, eine ausreichende Mindestpachtdauer, die Begrenzung der Höchstzahl der im Revier aktiven Jäger und insbesondere das Prinzip der flächendeckenden Hege und Bejagung.

7. Ein effektiver Jagdschutz – also der Schutz von Wildtieren vor schädlichen Einflüssen – muss erhalten bleiben. Dazu gehören beispielsweise die Bejagung von Neozoen, der Abschuss wildernder Hunde und Katzen, die Fütterung in Notzeiten und der Schutz vor Wilderei.

8. Die waidgerechte Fallenjagd durch gut ausgebildete Jäger mit tierschutzgerechten Lebendfang- und Totschlagfallen muss erhalten bleiben. Artenschutz und erfolgreiche Niederwildhege sind ohne Fallenjagd nicht denkbar.

9. Die geltenden Jagdzeiten haben sich weitgehend bewährt. Wo nötig, sind sie behutsam und unter Berücksichtigung jagdpraktischer Bedürfnisse und wildbiologischer Tatsachen anzupassen. Ruhephasen sind für einen gesunden Wildbestand ebenso wichtig wie zur Verhütung von Wildschäden. Die Nachtjagd muss die Ausnahme bleiben.

10. Wildschäden in Feld und Wald lassen sich nur gemeinsam und regional von Jägern, Land- und Forstwirten vermeiden. Die Parteien sind aufgerufen, gemeinsam Lösungen für örtlich bestehende Probleme zu finden. Einseitige Schuldzuweisungen sind ebenso fehl am Platz wie eine Lösung, die sich auf die bloße Reduzierung des Wildbestandes beschränkt.

11. Die natürliche Zuwanderung von heimischen Großsäugern wird begrüßt, die künstliche Wiederansiedlung jedoch abgelehnt. Die Interessen der Jäger in den betroffenen Gebieten müssen angemessen berücksichtigt werden.

12. Geändertes Freizeitverhalten und neue Formen von Sport und Spiel in der Natur – wie zum Beispiel Geocaching – müssen im Einklang mit der Natur erfolgen und dürfen nicht zu Lasten des Wildes gehen. Gegenseitige Rücksichtnahme sowie Aufklärung und Information sollten Vorrang vor Verboten haben.

13. Jagdhunde müssen gut ausgebildet sein, damit die Jagd waidgerecht und damit tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zur Hundeausbildung am lebenden Wild gibt es derzeit keine Alternative. Die Ausbildung hinter der lebenden Ente, in der Schliefenanlage und dem Schwarzwildgatter ist erforderlich und tierschutzgerecht. Die verantwortlichen staatlichen und privaten Stellen werden außerdem aufgefordert, die Brauchbarkeitsprüfungen bundesweit anzuerkennen, auch wenn nicht alle Anforderungen überall gleich sind.

14. Der bundesweit gültige Jagdschein erfordert bundesweit einheitliche Eckpunkte für die Jägerausbildung und -prüfung. Dabei muss das hohe Ausbildungsniveau gehalten werden.

15. Technische Weiterentwicklungen sind sinnvoll wo sie dem Tierschutz und der Waidgerechtigkeit dienen. Dies ist bei Nachtzielgeräten nach derzeitigem Wissensstand nicht der Fall. Sie verlagern die Probleme, anstatt sie zu lösen. Der erhöhte Jagddruck schadet auch geschützten Wildarten und kann zu vermehrten Wildschäden führen.

16. Jäger nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit des Lebensmittels Wildbret sowie für den Umwelt-, Tier- und Artenschutz ernst. Sie fordern eine sachliche, wissensbasierte Diskussion über bleihaltige und bleifreie Büchsenmunition. Solange die offenen Fragen zur Sicherheit, Tötungswirkung und Toxizität sowie die Herkunft von Bleispuren im Wildbret nicht wissenschaftlich geklärt sind, dürfen keine voreiligen politischen Entscheidungen getroffen werden.

 

Quelle: Deutscher Jagdschutz Verband