Jagdbehörde warnt: Es kann ein Bußgeld fällig werden.

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Neu-Ulm weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Hundebesitzer, die ihren Hund unbeaufsichtigt in Jagdrevieren frei herumlaufen lassen, sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Abgesehen davon sind Jäger nach dem Jagdrecht grundsätzlich befugt, sichtlich wildernde Hunde zu töten. Das Landratsamt empfiehlt daher, im Rahmen einer verantwortungsvollen Hundehaltung Rücksicht auf andere Personen und Tiere zu nehmen und die Hunde in diesen Bezirken an die Leine zu nehmen.

Beginnt am Samstag, den 12. Mai 2012 um 09:00 Uhr
im Schützenheim der Kgl.-priv. Schützengesellschaft Weißenhorn
in 89264 Weißenhorn, Metzgerweg 99.

 

Wir wünschen viel Freunde und erfolg beim Besuch unseres Vorbereitungslehrgangs zur Jägerprüfung und freuen uns Sie am o.g. Termin begrüßen zu dürfen!

 

Mit freundlichen Grüßen
Christian Liebsch
1. Vorsitzender

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
am kommenden Freitag, den 04.05.2012, findet unser nächster Jägerstammtisch statt.
 
Von 18.00 - 19.00 Uhr besteht wie immer Schießgelegenheit. Wer seine Waffe noch nicht für die Bockjagd an- oder eingeschossen hat, sollte diese Gelegenheit nun wahrnehmen.
 
Ab 19.00 Uhr hören wir einen Vortrag von Wilfried Schertel, Gothaer Jagdservice, zum Thema "Alles über die Versicherung rund um Jagd und Hund". Darüberhinaus wird Herr Schertel auch Fragen zur D. A. S. Rechtsschutzversicherung beantworten, bei der unsere Mitglieder über einen Gruppenversicherungsvertrag künftig versichert sein sollen.
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender