Jagdbehörde warnt: Es kann ein Bußgeld fällig werden.
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Neu-Ulm weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Hundebesitzer, die ihren Hund unbeaufsichtigt in Jagdrevieren frei herumlaufen lassen, sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.
Abgesehen davon sind Jäger nach dem Jagdrecht grundsätzlich befugt, sichtlich wildernde Hunde zu töten. Das Landratsamt empfiehlt daher, im Rahmen einer verantwortungsvollen Hundehaltung Rücksicht auf andere Personen und Tiere zu nehmen und die Hunde in diesen Bezirken an die Leine zu nehmen.