Liebe Jägerinnen, Jäger und Kreisgruppenvorsitzende,
wir laden Euch recht herzlich ein, uns auf den Messen Ulm und Augsburg am Stand zu besuchen.
„Jagd und Fischerei“ in Ulm vom 8.-11. Januar 2015
mit dem Thema Greifvögel unserer Heimat am Stand der Kreisgruppe Neu-Ulm. Am Samstag laden uns die Jägerinnen aus Baden-Württemberg um 15.00 Uhr zum Treffen am Stand des Landesjagdverbandes BW ein.
„Jagen und Fischen“ in Augsburg vom 15.-18. Januar 2015
mit der Sonderschau „Lebende Wiesen“. Am Samstag findet um 16.00 Uhr ein Jägerinnentreffen statt, zu dem auch alle Kreisgruppenvorsitzenden recht herzlich eingeladen sind.
Anita Kößler und Paula Wölfle
Arbeitskreisleitung Jägerinnenforum Schwaben
Laubener Str. 12 – 87463 Dietmannsried – Tel. 08374-9783
E-Mail: jaegerinnenforum-schwaben@_jagd-bayern.de
Liebe Jägerinnen und Jäger,
1. Neues Vorschussverfahren der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Ende November hat die SVLFG in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass erstmalig Vorschüsse auf den fälligen Beitrag erhoben werden. Die Vorschussbescheide werden Anfang Dezember versandt. Abgedeckt ist dies durch den § 52 der Satzung der SVLFG. Ein Auszug dieses Paragraphen ist in der Anlage beigefügt.
Auch dieses Mal empfehlen wir, fristgerecht Widerspruch gegen den neuen Beitragsbescheid einzulegen. Die Widerspruchsvorlage samt Begründung des Widerspruchs finden Sie im Anhang. Der fällige Beitrag muss gezahlt werden, sollte aber unbedingt mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ erfolgen.
2. Geflügelpest - Aktuelle Situation/Wildvogel-Monitoring
Im Norden Deutschlands ist die Situation angespannt. Am 05.11.2014 wurde in einem Putenbestand mit mehreren Zehntausend Tieren im Kreis Vorpommern-Greifswald klassische Geflügelpest festgestellt. Als Erreger wurde ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus (HPAI) des Subtyps H5N8 identifiziert, das innerhalb kürzester Zeit auch in Betrieben in den Niederlanden und in Großbritannien nachgewiesen werden konnte.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigte zudem eine Infektion mit demselben Erreger bei einer Krickente auf der Insel Rügen. Das FLI schätzt das Risiko der Verschleppung sowie den weiteren Eintrag des bereits im Land aufgetretenen Geflügelpestvirustyps H5N8 durch Wildvögel in Deutschland als hoch ein. Generell stehen Wildvögel im Verdacht, Influenza-Viren zu beherbergen und diese auch weiterzuverbreiten. Einige Wasservogelarten sind ebenso empfänglich wie Nutzgeflügel, aber scheinen nicht oder zumindest weniger schwer zu erkranken und können so das Virus unerkannt weiterverbreiten. Allerdings steht auch der der Handel mit Vögeln und Vogelprodukten im Verdacht, Ursache dieses ersten Eintrages in Deutschland bzw. der Weiterverbreitung nach Westen zu sein. Ein Zusammenhang der Geflügelpestausbrüche mit Waren- oder Tiertransporten konnte aber bisher nicht bestätigt werden.
Um die Ausbreitung zu verhindern, hat Bayern die Überwachung verstärkt. Untersuchungen von Hausgeflügel und Wildvögeln werden ausgedehnt. Neben einem passiven Monitoring, d.h. der Untersuchung von Todfunden, soll vor allem das aktive Monitoring intensiviert werden. Das bedeutet, dass vorzugsweise die im Rahmen der Jagd erlegten Vögel beprobt werden sollen. Auch die Beprobung von Kormoranen wird empfohlen.
Die Jagd auf verschiedene Wasservogelarten ist noch unterschiedlich lange möglich. Wir möchten Sie bitten, sich am Wildvogel-Monitoring des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu beteiligen. Es sollen vorrangig von solchen Wasservögeln Tupferproben genommen werden, die an Gewässern erlegt wurden, welche als Sammel- oder Ruheplätze für die verschiedenen Wasservögel dienen bzw. als Durchzugsgebiete bekannt sind. Die Koordination befindet sich in der Endphase. In Kürze wird das LGL die Probenpläne bekanntgeben. Die Probenbestecke und weiterführende Informationen (Durchführung der Beprobung, Probenbegleitschein) sind an den örtlichen Veterinärämtern erhältlich.
Über das zoonotische Potential des Erregers H5N8 ist bislang wenig bekannt. Eine mögliche Übertragung auf den Menschen kann daher momentan nicht ausgeschlossen werden. Da Influenza-Viren generell sehr wandlungsfähig sind, besteht die Möglichkeit, dass deren Gefährdungspotenzial jederzeit unvorhergesehen ansteigen kann. Deshalb sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen unabdingbar. Beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel, aber auch Wildvögeln, sind daher geeignete Schutzmaßnahmen angeraten. Bei unvermeidbarem Umgang mit Vögeln oder Vogelkot ist ein Schutz vor Selbstinfizierung erforderlich: Bei allen Kontakten mit Vögeln und Vogelexkreten und -exkrementen sollten Einmalhandschuhe getragen werden, Geflügelfleisch sollte nur gut durchgegart verzehrt werden. Die meisten Erreger, so auch aviäre Influenzaviren, überstehen den Garprozess nicht.
Mit Waidmannsheil! Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V. Christian Liebsch 1. Vorsitzender
Download Wiederspruch Sozialversicherung
Liebe Jägerinnen und Jäger,
bei einem im nördlichen Landkreis Günzburg tot aufgefundenen Feldhasen ist die Hasenpest festgestellt worden!
Die als Hasenpest oder Tularämie bezeichnete Krankheit ( francisella tularensis) ist eine durch Bakterien hervorgerufene Krankheit die besonders bei Nagern, bei jagdbaren Tieren besonders bei Kaninchen und Hasen, auftreten kann.
Die Krankheit kann im Wesentlichen durch Körperkontakt und den Verzehr von ungenügend erhitztem Wildbret auf den Menschen übertragen werden. Für uns Jäger bedeutet das bereits eine besondere Sorgfalt beim Aufbrechen, Abbalgen und Zerwirken von erlegten Hasen.
Tularämie ist eine meldepflichtige Tierseuche. Jäger werden daher gebeten, bei Totfunden von Feldhasen, die äußerlich keine Verletzungen aufweisen und deren Verenden zunächst nicht zu erklären ist, schnellstmöglich Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Weitere verendete Hasen sind über die Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen um den weiteren Verlauf der Infektion zu stoppen. Eine Absage von langfristig geplanten Treibjagden ist grundsätzlich nicht notwendig.
In unserem zum Jahresende erscheinenden Vereinsanzeiger für 2015 haben wir bereits ausführliche Informationen zur Tularämie vorgesehen.
Wir bitten, diese aktuelle Info auch an alle Jägerinnen und Jäger weiterzugeben, die über keine Email-Adresse verfügen.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
wenn Deutschland in Zukunft Gentechnik verbietet, sollen Konzerne wie Monsanto und Bayer mitentscheiden. So will es die EU Anfang Dezember beschließen. Noch können wir Agrarminister Schmidt dazu bringen, die Bittsteller-Klausel zu verhindern.