Wildunfallbescheinigung:
Diese Bescheinigung muss nicht kostenlos ausgestellt werden, eine Verwaltungsgebühr von € 20,- ist angemessen.
Dazu aber noch eine Anmerkung: Solltet Ihr irgendwelche Zweifel an dem tatsächlichen Unfallvorgang haben, z. B. dadurch, dass das Wild nicht vorliegt, oder der Vorgang länger zurück liegt oder sonst nicht hinreichend belegbar ist, dann verweigert die Ausstellung dieser Bescheinigung und verweist auf die Möglichkeit der Unfallanzeige bei der Polizei. Die stellt auch solche Bescheinigungen aus, wird aber manchmal gezielt nicht eingeschaltet. Sollte nämlich die Versicherung im Nachgang den Unfallvorgang widerlegen, macht Ihr Euch des Versicherungsbetruges (zumindest mit-) schuldig.