Liebe Jägerinnen und Jäger,
im Anhang senden wir Ihnen ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Nachweise, die von Ihnen für erlegtes Schwarzwild ab dem 16.12.2020 im Fall einer Beantragung der Aufwandsentschädigung verlangt werden könnten. Bitte bewahren Sie diese Nachweise für den Fall einer Überprüfung auf.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender