Liebe Jägerinnen und Jäger,
die bisherige und Ihnen übersandte Regelung zur Durchführung von Bewegungsjagden bleibt auch unter der 9. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung bestehen.
Im Anhang senden wir Ihnen das diesbezügliche Schreiben sowie den angepassten Musterantrag.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender