Liebe Jägerinnen und Jäger,
 

über die Untere Jagdbehörde erhielten wir heute folgende Information:

Im Bundesgesetzblatt wurde gestern die „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten vom 7. März 2018“ veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2018 Teil I Nr. 8 vom 13.03.2018, S. 226 ff.). Die Verordnung tritt am 14.03.2018 und somit ab heute in Kraft. 

Mit Art. 2 der o. g. Verordnung wird eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild eingeführt, d.h. § 1 Abs. 1 Nr. 6 der Bundesjagdzeitenverordnung wird damit aufgehoben. § 1 Abs. 2 der Bundesjagdzeitenverordnung lautet von nun an wie folgt:

„Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes darf die Jagd das ganze Jahr ausgeübt werden auf Schwarzwild, Wildkaninchen und Füchse.“

Es sind keine Anträge bei der Unteren Jagdbehörde erforderlich, da die Jagdzeit damit bundesweit geändert ist. Der im Bundesjagdgesetz verankerte Elterntierschutz bleibt jedoch weiterhin erhalten!

Mit Waidmannsheil!

Bayerischer Jagdverband

Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.

Christian Liebsch

1. Vorsitzender