Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Öffentliche Hegeschau wirft ihre Schatten voraus. Im Hinblick auf die Präparation des vorzulegenden Kopfschmuckes des erlegten männlichen Wildes senden wir Ihnen gern folgenden Hinweis:
Wasserstoffperoxid zum Bleichen - Erwerb nicht mehr ohne weiteres möglich
Praxistip:
Bleichen von Trophäen mit konzentriertem Wasserstoffperoxid
Änderung der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV)
Zum Bleichen der ausgekochten Schädelknochen wird meist konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung (30%) verwendet. Diese Lösung konnte man für diesen Zweck bisher in Apotheken und im Fachhandel erwerben, wobei das vorgeschriebene Formular (Anschrift des Erwerbers, Zweck der Anwendung usw.) zu unterschreiben war.
Seit Januar 2017 wurde die GefStoffV bundesweit geändert / verschärft. Demnach ist der Erwerb dieser konzentrierten (30%) Wasserstoffperoxid-Lösung von Privatpersonen, z.B. von Jägern zum Bleichen ihrer Trophäen nicht mehr möglich.
Erlaubt ist nur der Erwerb einer maximal 12%igen Lösung.
Allerdings kann die 30%ige Wasserstoffperoxid-Lösung nach wie vor in Apotheken, im Fachhandel und auch über das Internet von Personen erworben werden, die einen Gewerbeschein besitzen. Unter Vorlage dieses Dokuments in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalausweis ist ein Erwerb möglich, wobei das GefStoffV-Formular (siehe oben) wie bisher unterschrieben werden muß.
Hintergrund dieser gesetzlichen Maßnahme:
Starke Oxidationsmittel ( wie z.B. auch die konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung) können missbräuchlich zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Erwerb eingeschränkt. Ziel dabei ist die exakte Dokumentation und erleichterte mögliche Überprüfung des Erwerbers über die amtlichen Daten der Gewerbeanmeldung.
Mit Blick auf die erhöhte Gefahrenlage durch terroristische Aktivitäten ist diese Verschärfung durchaus nachvollziehbar und muß akzeptiert werden.
Praxistip: Was kann ich meinen Jägerkollegen empfehlen ?
Nach eigenen Recherchen sind bereits alle Handelspräparate mit höherem Peroxidgehalt als 12% aus dem Sortiment der bekannten Jagdkataloge gestrichen worden.
Welche Alternativen bieten sich nun für Jäger an ?
Diejenigen Kollegen, die einen Gewerbeschein (z.B. Handwerksbetrieb o.ä.) besitzen,, können wie bisher die 30%ige Wasserstoffperoxid-Lösung problemlos erwerben.
In den Jagdkatalogen sind Trophäenbleich-Pulver angeboten. Diese enthalten als Oxidationsmittel (Natriumcarbonat-peroxohydrat 90 T und Natriumperoxodisulfat 10 T), die bei Auflösung in Wasser und leichtem Erwärmen Sauerstoff freisetzen und dieser dann die Trophäen bleicht. Dazu löst man das Pulver zu 15% in Wasser. Das geht dann zwar nicht so schnell wie mit der konz. Wasserstoff-Lösung, aber es funktioniert auch innerhalb von ca. 12 Stunden.
Ein Preisvergleich dieser Pulverpräparate lohnt sich.
Freundlichen Gruß und Waidmannsheil
Dr. Klaus Bsonek
(Jäger und Apotheker)
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender
die Öffentliche Hegeschau wirft ihre Schatten voraus. Im Hinblick auf die Präparation des vorzulegenden Kopfschmuckes des erlegten männlichen Wildes senden wir Ihnen gern folgenden Hinweis:
Wasserstoffperoxid zum Bleichen - Erwerb nicht mehr ohne weiteres möglich
Praxistip:
Bleichen von Trophäen mit konzentriertem Wasserstoffperoxid
Änderung der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV)
Zum Bleichen der ausgekochten Schädelknochen wird meist konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung (30%) verwendet. Diese Lösung konnte man für diesen Zweck bisher in Apotheken und im Fachhandel erwerben, wobei das vorgeschriebene Formular (Anschrift des Erwerbers, Zweck der Anwendung usw.) zu unterschreiben war.
Seit Januar 2017 wurde die GefStoffV bundesweit geändert / verschärft. Demnach ist der Erwerb dieser konzentrierten (30%) Wasserstoffperoxid-Lösung von Privatpersonen, z.B. von Jägern zum Bleichen ihrer Trophäen nicht mehr möglich.
Erlaubt ist nur der Erwerb einer maximal 12%igen Lösung.
Allerdings kann die 30%ige Wasserstoffperoxid-Lösung nach wie vor in Apotheken, im Fachhandel und auch über das Internet von Personen erworben werden, die einen Gewerbeschein besitzen. Unter Vorlage dieses Dokuments in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalausweis ist ein Erwerb möglich, wobei das GefStoffV-Formular (siehe oben) wie bisher unterschrieben werden muß.
Hintergrund dieser gesetzlichen Maßnahme:
Starke Oxidationsmittel ( wie z.B. auch die konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung) können missbräuchlich zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Erwerb eingeschränkt. Ziel dabei ist die exakte Dokumentation und erleichterte mögliche Überprüfung des Erwerbers über die amtlichen Daten der Gewerbeanmeldung.
Mit Blick auf die erhöhte Gefahrenlage durch terroristische Aktivitäten ist diese Verschärfung durchaus nachvollziehbar und muß akzeptiert werden.
Praxistip: Was kann ich meinen Jägerkollegen empfehlen ?
Nach eigenen Recherchen sind bereits alle Handelspräparate mit höherem Peroxidgehalt als 12% aus dem Sortiment der bekannten Jagdkataloge gestrichen worden.
Welche Alternativen bieten sich nun für Jäger an ?
Diejenigen Kollegen, die einen Gewerbeschein (z.B. Handwerksbetrieb o.ä.) besitzen,, können wie bisher die 30%ige Wasserstoffperoxid-Lösung problemlos erwerben.
In den Jagdkatalogen sind Trophäenbleich-Pulver angeboten. Diese enthalten als Oxidationsmittel (Natriumcarbonat-peroxohydrat 90 T und Natriumperoxodisulfat 10 T), die bei Auflösung in Wasser und leichtem Erwärmen Sauerstoff freisetzen und dieser dann die Trophäen bleicht. Dazu löst man das Pulver zu 15% in Wasser. Das geht dann zwar nicht so schnell wie mit der konz. Wasserstoff-Lösung, aber es funktioniert auch innerhalb von ca. 12 Stunden.
Ein Preisvergleich dieser Pulverpräparate lohnt sich.
Freundlichen Gruß und Waidmannsheil
Dr. Klaus Bsonek
(Jäger und Apotheker)
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender