Südwestpresse 20. September 2016
Ein Börtlinger Jagdpächter und ein Jäger sind vom Amtsgericht wegen Tierquälerei verurteilt worden. Sie hatten einen angeschossenen Fuchs leiden lassen.
So hatten Spaziergänger bei Börtlingen an Heiligabend 2015 den angeschossenen Fuchs gefunden.
Foto: Privat
„Unser Verhalten war einwandfrei. Optimaler hätte man nicht vorgehen können.“ Diese Einschätzung eines Börtlinger Jagdpächters – geäußert vor mehr als neun Monaten – teilten am Montag im Göppinger Amtsgericht weder die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft noch Richterin Saranya Yoneswaran. Im Gegenteil. Der 77-Jährige war gemeinsam mit einem Jäger wegen Tierquälerei angeklagt – der Fall eines angeschossenen Fuchses hatte um den Jahreswechsel herum für großes Aufsehen gesorgt.
Der 54-jährige Jäger aus Süßen war in der Nacht zu Heiligabend Jagdgast in Börtlingen gewesen und alleine auf einem Hochsitz gesessen. Etwa um Mitternacht legte er auf einen Fuchs an, verfehlte das Tier aber. Nach eigenen Angaben suchte er intensiv, konnte aber keine Spuren entdecken und ging nach Hause. Für den Jagdpächter mittlerweile nicht mehr „optimal“, wie er immer wieder betonte: „Er hat nur gelogen“, behauptete er jetzt, der Süßener habe sich gar nicht auf die Suche gemacht, „zu faul zum Aufräumen“ sei er gar gewesen und habe „keinen Respekt vor der Schöpfung“.
Ständig wiederholte der Mann seine Vorwürfe und beteuerte, er selbst habe ja damit gar nichts zu tun, sei außerdem wegen eines Sturzes bettlägrig gewesen und habe nichts unternehmen können. Hätte er aber müssen. Daran ließ Richterin Yoneswaran keinen Zweifel. Als Jagdpächter hätte er unverzüglich eine Nachsuche nach dem angeschossenen Tier organisieren müssen. Doch der 77-Jährige hatte ein anderes Rechtsverständnis. „Das muss der zu Ende bringen, der geschossen hat“, soll er einer Zeugin an Heiligabend am Telefon gesagt haben, die Frau hatte den Fuchs am Vormittag gefunden. Bereits um 7.30 Uhr hatte der Jäger den Jagdpächter informiert – da war aber noch nicht klar, ob das Tier noch lebt.
Auch Bürgermeister Franz Wenka war als Zeuge geladen. „Der Jagdpächter sagte, er kümmert sich um die Sache“, berichtete er von einem Anruf bei dem 77-Jährigen. „Ich habe ihn dringend gebeten, dass er als verantwortlicher Jagdpächter rausgeht.“ Das passierte aber nicht. Davon, dass der Mann bettlägrig war, sei nie die Rede gewesen, sagte der Bürgermeister. Die Jagd gehört der Gemeinde Börtlingen.
Schließlich war es kurz nach 16 Uhr, bis der Jäger den erlösenden Fangschuss auf den Fuchs abgab. Zuvor war er unterwegs gewesen und davon ausgegangen, dass das Tier tot sei. So musste er aber nochmals nach Süßen fahren, um seine Waffen zu holen. Der Jagdpächter, der ganz in der Nähe wohnt, unternahm hingegen nichts. Ob er bettlägrig war, zweifelte die Richterin an: „Später war Herr Wenka bei Ihnen und Sie waren nicht zu Hause.“
Den 77-Jährigen focht all dies nicht an. „Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich. Ich finde es ungerecht, wenn ich auch noch verurteilt werde.“ Wurde er aber. Zu 50 Tagessätzen à 50 Euro, der Jäger muss 50 Tagessätze à 40 Euro überweisen. Glück für den Jagdpächter: Die Staatsanwaltschaft hatte 70 Tagessätze gefordert – ab 60 wäre er seinen Jagdschein und somit auch die Pacht los gewesen. Aber im April läuft der Pachtvertrag mit der Gemeinde ohnehin aus.