Deine Stimme gegen HUNGERTOD & TIERSCHUTZFEINDLICHE NEUERUNGEN der Landesjagdverordnung RLP
Stell DIR vor, DU hast HUNGER und . . . niemand darf DIR etwas zu ESSEN geben, weil DAS VERBOTEN ist.
Bei uns, im Kreis Ahrweiler, verhungerte das Wild im letzten Winter scharenweise – denn: „gefüttert werden darf nur noch in besonderen Notzeiten“ mit einer Ausnahmegenehmigung.
UNFASSBAR auch das Zitat einer Grünen-Politikerin, die fordert: „Wild VERHUNGERN zu lassen, um WILDSCHÄDEN in Wäldern zu minimieren!“ So die paradoxe Idee von Cornelia Behm, Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen für Waldpolitik im Bundestag, gegenüber der Augsburger Allgemeine Zeitung.
Jetzt stell DIR noch vor, DU bist HOCHSCHWANGER und . . . per Gesetz MUSST DU ERLEGT werden, sobald DU einen Schritt zu weit gehst.
DAS würde REALITÄT bei der geplanten LANDESJAGDVERORDNUNG des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau & Forsten RLP unter der Ministerin Ulrike Höfken, Bündnis 90 / Die Grünen. Denn §13(2) sieht dann vor, ALLE WEIBLICHEN Stücke und JUNGTIERE (Kälber & Lämmer) von Rot-, Dam- & Muffelwild, die außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke vorkommen, SOFORT zu erlegen!!!
Die JÄGER, die sich dem WIDERSETZEN, können mit BUSSGELDERN bis 5.000,- EUR BESTRAFT werden! Daher FORDERN wir, die Jäger des Kreises Ahrweiler:
KEINE Hinnahme des QUALVOLLEN HUNGERTODES unserer WILDTIERE!
Die geplanten NEUERUNGEN DER LANDESJAGDVERORDNUNG zu VERWERFEN:
- sofortige Abschaffung des Fütterungsverbots der Wildtiere
- sofortige Abschaffung von Bewirtschaftsbezirken für Rot-, Dam- und Muffelwild
- keine Verlängerung der Jagdzeit auf Reh- und Rotwild . . . und KÄMPFEN gegen die fehlende ACHTUNG und gegen den fehlenden RESPEKT vor unseren WILDTIEREN!
Begründung: Es kann nicht sein und geht definitiv zu weit, dass wir Menschen die Achtung und den Respekt vor einem Lebewesen – unseren wild lebenden Tieren verlieren, diese zum "Schädling der Nation" erklären und die Jäger dabei auch noch die Rolle des "Schädlingsbekämpfers" übernehmen sollen.
Im Namen aller Unterzeichner.