Den Auftakt zum 2. Teil des Jagdaufseherlehrgangs 2013 machte Ramona Pohl vom BJV. Sie verdeutlichte noch einmal wie wichig es ist, das „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ zu verstehen. Nur so kann den wissenschaftlich nicht haltbaren Aussagen zur Abschussplanung der Wind aus den Segeln genommen werden.
Generell stand an diesem Wochenende die Praxis im Vordergrund. Franz Obermüller, Ehrenvorsitzender des Bundes Bayerischer Jagdaufseher referierte über die Themen:
- Artgerechte Notzeitfütterung des Rehwildes,
- Vermeiden von Verbiss-Schäden des Schalenwildes
- Hochsitzbau und Reviereinrichtungen,
- sowie Wildackerbewirtschaftung und Förderprogramme.
Wichtig für eine erfolgreiche Bewirtschaftung von Wildäckern ist das Wissen über die Bodenbeschaffenheit (PH-Wert) und die richtige Auswahl von Saatgut und geeignetem Dünger.
Jörg von Kriegelstein von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ging auf den Versicherungsschutz des Jagdausübungsberechtigten ein und erklärte wer und bei welchen Tätigkeiten man überhaupt versichert ist.
Die aktuellsten Broschüren können hier heruntergeladen werden.
Vor dem Hintergrund der TBC Fälle im Allgäu und vereinzelten Nachweisen der Aujetzkyschen Krankheit war das Thema Wildkrankheiten und Wildbrethygiene von Dr. Jörg Ludwig von besonderer Brisanz. Die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Wildkörpern bzw. das Hinzuziehen des Amtstierarztes bei Auffälligkeiten ist ein entscheidender Punkt bei der Bekämpfung von Wildkrankheiten. Dem Erkennen von „bedenklichen Merkmalen“ kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
Eine wesentliche Aufgabe des Jagdaufsehers ist die Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden. Wie dies auf professionelle Art und Weise geplant und durchgeführt wird verdeutlichte Wildmeister M. Meyer anhand von Beispielen der verschiedenen Jagdarten sowohl auf Schalenwild, als auch auf Niederwild.
Am Ende frischte Dr. Holzgräfe das Wissen um Erste Hilfe wieder auf. Ebenso gab er Tipps zum Verhalten bei Jagdunfällen und zum Erstellen von Notfallplänen bei Gesellschaftsjagden.