Mit 27 Teilnehmern startete am Freitag den 01.März der Jagdaufseherlehrgang der Kreisgruppe Neu-Ulm gemeinsam mit dem Jagdschutz- und Jägerverein Günzburg.

Das Thema Recht prägte die erste Woche des Kurses. Angefangen vom "Recht in der freien Natur" referierte Hubert Kerzel über die Bereiche: Jagdrecht, Waffenrecht, Notwehr/Notstand sowie über die Befugnisse des Jagdschutzberechtigten.

Mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis verdeutlichte der ehemalige Polizeibeamte die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen im jagdlichen Alltag.

Naturschutzwächter Heinz Unsöld startete den 3. Tag mit den Grundzügen sowie der Anwendung des Naturschutzrechts. Dabei zeigte sich, dass das Naturschutzrecht nicht nur für Flora und Fauna sondern auch für den Jäger einige sehr hilfreiche Gesetze und Verordnungen bereithält.

Die Aufnahme von Wildschäden war ein weiterer Punkt welcher durch Ernst Bierlein Dipl. Ing. (FH) vertreten wurde. Gerade hier sehen wir uns mit einem Ungleichgewicht zw. Jagdpächter und Landwirt konfrontiert. In den seltensten Fällen hat der Pächter die fachliche Kompetenz den entschandenen Schaden oder die geschätzten Kosten zu beurteilen.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen beendete Rechtsanwalt Peter Thoma das erste Wochenende der Ausbildung mit dem Thema: "Umgang mit der nichtjagenden Bevölkerung".

Jeder einzelne von uns prägt das Bild des Jägers und der Jagd in der Öffentlichkeit. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Vielleicht hat Martin Luther (1483 – 1546) den richtigen Spruch parat, wenn er sagt: „Jagd ist gut und nutz, wenn der gut und nutz ist, der sie ausübt." Das bedeutet für uns: Wir müssen die Sinnhaftigkeit unseres Handelns glaubhaft vertreten. Die Jagd muss in der Öffentlichkeit wieder ins rechte Licht gerückt werden. Dazu gehört auch, dass wir uns offen und kompetent der nichtjagenden Bevölkerung und deren Vorurteilen stellen. Nur so können wir Mehrheiten gewinnen und politische Entscheidungen zum Wohle des Wildes und der Natur beeinflussen.

Jagdaufseher-Lehrgang2013 2