Monats-Tipp unseres Nachsuchenführers: Stöberjagden im Mais
Ab Mitte August werden Sauen landauf, landab im Mais bejagt. Während in Baden- Württemberg der brauchbare Jagdhund verlangt wird, aber im Gesetzestext keine Brauchbarkeitsprüfung vorgeschrieben ist, ist in Bayern klar vorgeschrieben, dass nur geprüfte Hunde einzusetzen sind.
Nicht selten befinden sich Maisfelder an Straßen, so dass es im schlimmsten Fall zu Unfällen kommen kann. In diesen Fällen hängt es vom Vertragstext der Jagdhaftpflichtversicherung ab, ob Personen- und Sachschäden beim Einsatz nicht brauchbarer Hunde abgedeckt werden.
Nach Ende der Jagd ist der Einsatz von geeigneten Schweißhunden dringend zu empfehlen.
Beschossenes Schwarzwild schweißt die ersten 300 Meter häufig überhaupt nicht. Aus dieser Erkenntnis entstehen die Verantwortung und die Pflicht, jeden Schuss mit Schweißhunden kontrollieren zu lassen.
Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Schweißhundeführer an der Jagd teilnehmen.
Jedoch müssen sie vor der Jagd schon in Bereitschaft gehalten werden. Sofort nach der Jagd werden die Fährten der beschossenen Stücke kontrolliert und dann wird mit der Jagdleitung die weitere Vorgehensweise abgesprochen. Von dem Ergebnis der Besprechung hängt es z. B. ab, ob ein oder zwei Gespanne eingesetzt werden müssen.
Ich wünsche allen Jägern der Jägervereinigung Neu-Ulm viel Erfolg bei der Schwarzwildjagd.
Harald Fischer, Schweißhundestation Langenau