Liebe Jägerinnen und Jäger,
die aktuelle Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu-Ulm zum Thema "Geflügelpest", gültig seit dem 26.11.2022, mit der Bitte um Beachtung.
Nach Punkt 3 dieser Allgemeinverfügung gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel für den gesamten Landkreis Neu-Ulm!
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe-Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender