Liebe Jägerinnen und Jäger,

die aktuelle Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu-Ulm zum Thema "Geflügelpest", gültig seit dem 26.11.2022, mit der Bitte um Beachtung.

Nach Punkt 3 dieser Allgemeinverfügung gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel für den gesamten Landkreis Neu-Ulm!

Mit Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe-Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender