Liebe Jägerinnen und Jäger,

ergänzend zu den Informationen zur Pflicht-Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die wir Ihnen mit der Kreisgruppen-Info vom 04.02.2022 übersandt haben, können wir Ihnen noch folgendes mitteilen: Der BJV hat mit der SVLFG vereinbart, dass diese auch dann keinen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid verschickt, wenn die Rücknahme Ihres Widerspruchs erst nach dem 4. Februar 2022 bei der SVLFG eingeht. Somit können Revierinhaber eventuell noch offene Widersprüche zeitnah ohne weitere Kosten zurücknehmen.

Bayerischer Jagdverband e. V.
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender