Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG) fördert mit einem Etat von insgesamt 200.000 Euro die Anschaffung von präventionswirksamen Produkten. Hierzu zählt auch aktiver Gehörschutz! 
 
Jeder Betrieb/jedes Unternehmen kann ein Produkt fördern lassen. Pro Produkt wird maximal ein Zuschuss von 100 Euro ausgezahlt. Bei Anschaffung eines Produkts unter 100 Euro wird maximal der Anschaffungspreis erstattet. Die Mitgliedsbetriebe sollen damit motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. 
Die Antragstellung ist seit dem 1. August 2017 möglich. Entsprechend den Förderbedingungen können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab 1. August 2017 gestellt werden. Vorher eingegangene Anträge werden nicht einbezogen. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder ausgeschüttet sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2017.
 
Unter folgendem Link zur Homepage der SVLFG erhalten Sie weitere Informationen zur Antragsstellung, ebenso kann der Antrag zur Prämie für Präventionsmaßnahmen herunterladen werden: 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender