Liebe Jägerinnen und Jäger,
seit 06. März 2017 verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bundesweit an alle Revierinhaber Fragebögen zur Erstellung des sog. Wahlverzeichnisses. Aber Achtung – nur wer den Fragebogen korrekt ausfüllt und innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurückschickt, darf an der Sozialwahl im Mai 2017 teilnehmen!
Um Ihnen beim richtigen Ausfüllen des Fragebogens und anschließend bei der Wahl der richtigen Liste (Liste 11, Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp = Liste Jagd) im Mai 2017 zu helfen, haben der Deutsche und der Bayerische Jagdverband einen gemeinsamen „Erklär-Comic“ als Hilfestellung veröffentlicht (siehe Anhang).
Sie finden diesen auch auf der Startseite der BJV-Homepage oder mit weiteren Informationen zur Sozialwahl unter www.jagd-bayern.de/sozialwahl2017
Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (bei Pächtergemeinschaften alle Pächter bzw. Mitpächter) und deren Ehepartner. Wichtig ist, dass im Fragebogen alle Wahlberechtigten benannt werden.
Wer den Fragebogen korrekt und fristgerecht ausgefüllt zurückschickt, erhält in einem dritten Schritt Briefwahlunterlagen bis Mitte April zugeschickt!
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender