Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
anbei senden wir Ihnen 2 Mitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die wir über die Untere Jagdbehörde erhalten haben, mit der Bitte um Kenntnisnahme, Beachtung und Mitteilung an Jagdkameraden ohne Email-Adresse.
 
Zusammengefasst bedeutet dies, dass im Rahmen der Jagdausübung erlegte Rabenvögel vor dem Verzehr (z. B. "Hähersuppe") auf Trichinen untersucht werden müssen. Die Entnahme der Probe (10 g Kopfmuskulatur) darf jedoch nicht durch den Jäger selbst erfolgen, sondern muss durch einen Veterinär/Tierarzt/Fleischbeschauer durchgeführt werden, der die Probe der Untersuchung zuführt.
 
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
 
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
 
Christian Liebsch
1. Vorsitzender