Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten soeben in seiner Pressemitteilung vom 13. Juli 2016 mitteilt, will der Freistaat mit einer landeseigenen Regelung dafür sorgen, dass die bayerischen Jägerinnen und Jäger schon ab August wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden dürfen. Das hat Forstminister Helmut Brunner entschieden.
Die bayerische Verordnung soll eine Regelungslücke im Bundesjagdgesetz überbrücken, die der Bund frühestens im Herbst beseitigen kann. (Wir berichteten: Bundesjagdgesetz: kleine Novelle beschlossen - Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt, BJV-Pressemitteilung vom 12. Juli 2016.)
„Unsere Jäger brauchen ihre Waffen dringend für die nun anstehenden Jagden auf Schwarzwild im Feld“, so der Minister. Deswegen sei Eile geboten, um den Jägerinnen und Jägern die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen. Sobald die bayerische Regelung in Kraft ist, dürfen bis zu einer bundesrechtlichen Lösung im Freistaat halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind. Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundesregelung möglich.
Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, das völlig überraschend die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Seither war unklar, ob Jägerinnen und Jäger die betroffenen Waffen weiterhin verwenden dürfen. Die Regelung kann voraussichtlich Anfang August in Kraft treten, so das Ministerium.
Quelle: Pressemitteilung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), Nr. 143 vom 13. Juli 2016.