Liebe Jägerinnen und Jäger,

im Revier Oberfahlheim wurde bei einem im Januar verendet aufgefundenen Hasen, der über das Veterinäramt zur Untersuchung eingeschickt wurde, nach aktuell vorliegendem Untersuchungsbefund die Hasenpest (Tularämie) festgestellt.

Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:
Tularämie kann auf den Menschen übertragen werden. Es handelt sich um eine meldepflichtige Tierkrankheit. Zum Schutz vor Übertragung sollten bei Kontakt mit kranken und toten Wildtieren, insbesondere Hasen und Kaninchen, Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Insbesondere sollten Jäger beim Abbalgen Handschuhe tragen und auffällige Tiere den Behörden für eine Untersuchung melden. Bei zu erwartender Aerosolentwicklung sollte eine Atemschutzmaske (FFP2/FFP3) getragen werden. Fleisch von Hasen und Kaninchen sollte nur gut durchgegart verzehrt werden. In Gegenden, in denen Fälle von Tularämie aufgetreten sind, sollte Oberflächen- und Brunnenwasser vor dem Trinken abgekocht werden. Der Kontakt mit durch Tierkadaver kontaminiertem Wasser sollte gemieden werden. Regeln der Haushalts- und Händehygiene sollten strikt eingehalten werden.

Mit Waidmannsheil!

Bayerischer Jagdverband

Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.

Christian Liebsch

1. Vorsitzender