Liebe Jägerinnen und Jäger,
in 2018 gibt es wieder eine Reihe behördlicher Maßnahmen über die wir Sie gerne aktuell informieren wollen:
Forstliches Gutachten 2018
Große Änderungen im Vergleich zu 2015 gibt es nicht. In den Dienstanweisungen wird lediglich deutlicher formuliert, dass der Leittrieb das entscheidende Kriterium für die abschließende Beurteilung darstellt. Die Dienstanweisungen finden sie, sobald veröffentlicht, unter folgendem Link:
Nach einer Auftaktveranstaltung am 15. Februar 2018 beginnen wieder die Außenaufnahmen, an denen sich Jagdpächter, Hegeringleiter, Jagdvorstände und einzelne Jagdgenossen beteiligen sollten. Anstatt zu warten, ist zu empfehlen, rechtzeitig auf den zuständigen Revierleiter des AELF zu zugehen, um Termine abzustimmen.
Die Standardauswertungen kommen voraussichtlich wieder Anfang Juli 2018 und werden an Jagdvorstände, Revierpächter, Hegeringleiter sowie Eigenjagdbesitzer versandt. Um auch die zusätzlichen Auswertungen wie Zeitreihen, Pflanzendichten und landkreisweise Darstellung zu erhalten, muss dies beim zuständigen AELF angefordert werden! Am besten noch im Juni. Im Anschluss an den Erhalt der Auswertungen haben die Beteiligten vier Wochen Zeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Zudem finden wieder in allen Revieren einer roten Hegegemeinschaft Revierweise Aussagen statt, in grünen Hegegemeinschaften kann diese von jedem einzelnen Beteiligten beantragt werden. Besteht der Wunsch zudem, dann einen Waldbegang zu machen, muss dies dem AELF mitgeteilt werden!!!! Sobald dies geschehen ist, besteht für den zuständigen Revierleiter die Pflicht der Durchführung eines gemeinsamen Waldbeganges, bei dem die vorgefertigte Aussage noch verändert werden kann! Hierfür sollten sich Revierpächter und Jagdgenossen unbedingt vorbereiten und vorab gemeinsame Besichtigungen durchführen. Nicht nur einzelne Punkte, sondern möglichst die gesamte Verjüngung in einem Revier muss betrachtet werden, um zu einer realistischen Einschätzung kommen zu können. http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/index.php
Die Endergebnisse des Forstlichen Gutachtens werden voraussichtlich im November 2018 veröffentlicht.
Für weitere Fragen steht Ihnen in der BJV-Geschäftsstelle die Fachreferentin Ramona Pohl zur Verfügung. Tel.: 089/990 234-34
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Dienstanweisungen finden Sie bereits unter folgendem Link:
KULAP und Greening 2018
Jetzt Biotopgestaltung gemeinsam mit den Jagdgenossen planen und Fördermöglichkeiten nutzen
Suchen Sie den Dialog mit Ihren Jagdgenossen, um in Ihren Revieren gemeinsam die Anlage von Biotopen für Wildtiere, aber auch Vögel und Insekten zu planen. Jetzt können wieder Förderanträge gestellt werden. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitglieder.
Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm stellen
Von 8. Januar bis 23. Februar 2018 können wieder Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden. Erfreulich ist, dass in diesem Jahr wieder fast alle Maßnahmen angeboten werden.
Interessant für eine wildtierfreundliche Biotopgestaltung sind insbesondere die mehrjährigen Blühflächen (B48), der wildtiergerechte Zwischenfruchtanbau (B36), aber auch die Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (B34) und die extensive Grünlandnutzung an Waldrändern (B41). Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (B59), von Streuobst (B57) sowie die Erneuerung von Hecken- und Feldgehölzen (B49) werden ebenfalls wieder gefördert. Viele KULAP-Maßnahmen können auch mit Greening kombiniert werden. Die Maßnahmenübersicht des KULAP ist anliegend beigefügt.
Für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) können ebenfalls wieder Anträge bei den unteren Naturschutzbehörden gestellt werden. Interessant im Hinblick auf die Setzzeit der Rehkitze und die Brutzeit von Bodenbrütern ist beispielsweise die „extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume“ bei Grünland. Je später der Schnittzeitpunkt, desto höher ist die Förderung. Der Antragszeitraum ist analog dem des KULAP, die Maßnahmenübersicht ist beigefügt.
Neuerungen beim Greening
Seit 1. Januar 2018 gibt es Anpassungen beim Greening. Unter anderem wurde der Katalog der sog. ökologischen Vorrangflächen teils erweitert und geändert. Die durchwachsene Silphie und Miscanthus sind als neue Maßnahmen aufgenommen und werden beide mit dem Gewichtungsfaktor 0,7 bewertet. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Brachen mit Bienenweiden. Der Aufwuchs darf hier – im Gegensatz zur durchwachsenen Silphie – jedoch nicht genutzt werden. Dafür ist der Gewichtungsfaktor mit 1,5 höher. Bei stickstoffbindenden Pflanzen, zum Beispiel Soja, wird der Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 angehoben. Dies ist wohl dem neu eingeführten, generellen Ausbringverbot chemischer Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen geschuldet. Für Kurzumtriebsplantagen wurde der Gewichtungsfaktor von 0,3 auf 0,5 angehoben.
Bei Fragen können Sie sich an die BJV-Geschäftsstelle, Frau Weimann, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 089/990 234-54 wenden.
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender