in Absprache mit der Unteren Jagdbehörde müssen wir die Regelung der kostenfreien Radiocäsium-Messung wie folgt ergänzen:
Revierinhaber, die eine Schwarzwild-Probe vorlegen, deren Messung eine Grenzwert-Überschreitung ergibt, müssen wir die Kosten der Messung berechnen!
Hierfür verlangen wir, analog zum Landkreis Günzburg, künftig 10 € !
Diese Kosten kann der einreichende Revierinhaber jedoch mit seinem Antrag auf Schadensausgleich (für das zu entsorgende Stück Schwarzwild) nach der Ausgleichsrichtlinie zum Atomgesetz vom Bundesverwaltungamt zurückfordern. Dem Revierinhaber werden auf diesen Antrag, neben der Pauschale für das Stück Schwarzwild, die Untersuchungskosten in Höhe von € 10,23 erstattet. Den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter "Informationen", "Rund um die Schwarzwildbejagung", Radiocäsium-Schadensausgleich.
Im Moment zahlt der Revierinhaber nichts, kann jedoch die Erstattung vom Bundesverwaltungsamt beantragen und der Landkreis erstattet uns nochmals. Diese Doppel-Erstattung ist rechtlich nicht zulässig.
Durch die beschriebene Vorgehensweise entlasten wir zudem unseren Landkreis.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Mit Waidmannsheil!
Bayerischer Jagdverband
Kreisgruppe Neu-Ulm e. V.
Christian Liebsch
1. Vorsitzender